Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
Hinweise für Bergisch Gladbach
Beschreibung
Hinweise für Bergisch Gladbach
Wenn Sie noch keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, können Sie dies zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.
Es gibt keine zeitliche Befristung, eine nachträgliche Erklärung zum gemeinsamen Ehenamen abzugeben.
Wiederannahme des Geburtsnamens
Als verwitweter oder geschiedener Ehegatte können Sie durch Erklärung Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung Ihres jetzigen Ehenamens geführt haben. Die Wiederannahme können Sie beim Standesamt Ihres Wohnsitzes erklären, wirksam wird sie mit Eingang beim Standesamt Ihrer Eheschließung.
Diese Unterlagen werden benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- Haben Sie in Bergisch Gladbach geheiratet, dann bringen Sie bitte das rechtskräftige Scheidungsurteil des Gerichts mit.
- Haben Sie nicht in Bergisch Gladbach geheiratet, dann legen Sie bitte eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk vom Standesamt der Eheschließung vor.
Erklärung gem. Bundesvertriebenengesetz oder nach Einbürgerung
Für Personen, die erstmalig unter das deutsche Namensrecht fallen, besteht die Möglichkeit einer unwiderruflichen Namensangleichung, d.h. ausländische Normen werden ans deutsche Namensrecht angeglichen. Informationen zu notwendigen Unterlagen und den Gebühren erhalten Sie beim Standesamt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Wiederannahme des Geburtsnamens:
- Personalausweis oder Reisepass
- Haben Sie in Bergisch Gladbach geheiratet, dann bringen Sie bitte das rechtskräftige Scheidungsurteil des Gerichts mit.
- Haben Sie nicht in Bergisch Gladbach geheiratet, dann legen Sie bitte eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk vom Standesamt der Eheschließung vor.
Formulare
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Voraussetzungen
Begründung einer Lebenspartnerschaft
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Bei der Begründung der Lebenspartnerschaft geben Sie gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie und Ihr Lebenspartner künftig führen wollen.
Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Namen ändern, sprechen Sie dazu beim Standesamt persönlich vor.
Ausländische Lebenspartner unterliegen grundsätzlich dem Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn (mindestens) einer der künftigen Lebenspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, besteht ein Wahlrecht zwischen dem Recht des Staates, dem der ausländische Lebenspartner angehört, und dem deutschen Recht.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Für die Namensfestlegung während der Begründung der Lebenspartnerschaft fallen keine Kosten an. Für die spätere Erklärung fallen Kosten an, welche Sie beim Standesamt erfahren.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Lebenspartner, dessen Name nicht Lebenspartnerschaftsname wird, kann dem Lebenspartnerschaftsnamen seinen Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen durch Erklärung voranstellen oder anfügen; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe