Ausschank

    Hinweise für Eschweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Eschweiler

    Zeitlich begrenzte Veranstaltungen (Vereinsfeste, Pfarrfeste, Schützenfeste, Straßenfeste, Stadtfeste usw.) bei denen Alkohol ausgeschenkt wird, bedürfen einer gebührenpflichtigen Erlaubnis (Gestattung) nach § 12 Gaststättengesetz.

    Beantragung, Verfahren

    Ein Antrag auf Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz ist ausgefüllt an die Ordnungsbehörde zu senden. Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu stellen.

    Die Gebühr beträgt für:

    • Ausschankwagen: 30,00 €
    • Ausschank im Vereinsheim, Aula, Pfarrheim u. ä.: 60,00 €
    • Ausschank in Zelten: 200,00 €

    Der Antrag steht hier im pdf-Format zum Download zur Verfügung. Zum Ansehen und Ausdrucken muss auf Ihrem Rechner das kostenlos erhältliche Programm Acrobat Reader installiert sein.

    benötigte Unterlagen

    Keine

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6d1eab64929de299369fc8c4d98a19aa

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    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine Ordnung und Standesamtswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Allgemeine Ordnung und Standesamtswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eschweiler

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Eschweiler

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de