Ausschank
Hinweise für Leverkusen
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Aus besonderem Anlass kann nach dem § 12 Gaststättengesetz der Betrieb des Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend gestattet werden.
Diese ordnungsbehördliche Gestattung ist erlaubnis- und gebührenpflichtig.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Ordnung und Gewerbe - Abteilung 361
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0214 406-36111
E-Mail: 361-gewerbe@stadt.leverkusen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leverkusen
Der Antrag kann formlos bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung gestellt werden. Er muss folgende Angaben enthalten:
- Name des Antragstellers
- Datum der Veranstaltung
- Ort der Veranstaltung
- Anlass der Veranstaltung
- Ausschankzeiten während der Veranstaltung
Bei Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum muss zudem vorab eine Sondernutzungsgenehmigung (Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr) beantragt werden. Detaillierte Informationen, Kontaktdaten und Ansprechpartner/innen hierzu finden Sie unter "ähnliche Dienstleistungen" auf dieser Seite.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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30,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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