Schutzimpfungen
Hinweise für Bielefeld
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Masern sind eine hochansteckende Viren-Erkrankung, die weltweit auftritt. Da es in Folge einer Masernerkrankung häufig zu Komplikationen kommen kann, gibt es eine gesetzliche Impfpflicht gegen Masern für alle Personen (ab Jahrgang 1970), die in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind und dort überwiegend Minderjährige betreuen, sowie für die Betreuten selbst.
Das Gesetz ist seit dem 01.03.2020 in Kraft.
Das Bundesministerium für Gesundheit informiert über Masern und die Schutzimpfung unter: www.masernschutz.de
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Ansprechpartner
Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Abteilung Infektionsschutz, Hygieneüberwachung Beratungsstellen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-3406
erforderliche Unterlagen
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Impfpass
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Gesetzlich Versicherte haben einen Leistungsanspruch auf Schutzimpfungen.
Privat Versicherte rechnen die Impfungen mit ihrem Leistungsträger ab.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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