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    Schutzimpfungen

    Hinweise für Bielefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Masern sind eine hochansteckende Viren-Erkrankung, die weltweit auftritt. Da es in Folge einer Masernerkrankung häufig zu Komplikationen kommen kann, gibt es eine gesetzliche Impfpflicht gegen Masern für alle Personen (ab Jahrgang 1970), die in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind und dort überwiegend Minderjährige betreuen, sowie für die Betreuten selbst. 

    Das Gesetz ist seit dem 01.03.2020 in Kraft.

    Das Bundesministerium für Gesundheit informiert über Masern und die Schutzimpfung unter:  www.masernschutz.de

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0e0848e814efcad63106ff413f9ba9f7

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    Version

    Technisch geändert am 10.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Abteilung Infektionsschutz, Hygieneüberwachung Beratungsstellen

    Adresse

    Hausanschrift

    Nikolaus-Dürkopp-Straße 5 - 9

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3406

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    Impfpass

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Gesetzlich Versicherte haben einen Leistungsanspruch auf Schutzimpfungen.
    Privat Versicherte rechnen die Impfungen mit ihrem Leistungsträger ab.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bielefeld

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bielefeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de