Schutzimpfungen

    Schutzimpfungen

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    1. Was ist das Masernschutzgesetz?
      Beim Masernschutzgesetz handelt es sich um eine Änderung des bundesrechtlichen Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Die masernspezifischen Regelungen finden sich in § 20
      Abs. 8 bis 14 IfSG.
    2. Besteht eine Masern-Impfpflicht?
      Nein, es besteht keine Masern-Impfpflicht. Es besteht allerdings eine Pflicht zur Vorlage von bestimmten Nachweisen im Sinne des § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG

    3. Für wen gilt die Nachweispflicht?
      Die Nachweispflicht gilt in den Schulen / Kitas / Gemeinschaftseinrictungen für alle Schülerinnen und Schüler (Kinder) sowie Lehrkräfte und andere in diesen Einrichtungen tätigen Personen, die ab dem 01.01.1971 geboren sind (§ 20 Abs.8 Satz 1 IfSG).

    Mittels der folgenden Meldung können Schulen / Kitas oder sonstige Gemeinschaftseinrichrungen ihrer Meldepflicht nachkommen.

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    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gesundheitsschutz / SARS CoV 2

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Bearbeitungsdauer

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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    Deutsch

    Sprache: de