Verarbeitung personenbezogener Daten Einschränkung

    Vorschriften und Pflichten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten

    Im Rahmen Ihrer datenschutzrechtlichen Selbstbestimmung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erwirken, dass Ihre personenbezogenen Daten nur noch gespeichert, aber nicht mehr verarbeitet werden dürfen.

    Beschreibung

    Hinweise für Willich

    Die städtische Datenschutzbeauftragte ist zur Beantwortung aller Fragen, die Datenschutz und Datensicherheit in der Stadtverwaltung Willich betreffen, zuständig. Sie ist auch Ansprechperson aller Bürgerinnen und Bürger Willichs in Fragen zum Datenschutz innerhalb der Stadtverwaltung.

    Aufgrund der besonderen Stellung ist die Datenschutzbeauftragte direkt dem Bürgermeister unterstellt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2af9f808babfc361a1d2ae84c523a995

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Datenschutz / Vertragsmanagement

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie Ihres Personalausweises oder
    • Alternativ: Kopie Ihres Reisepasses in Verbindung mit der Kopie Ihrer Meldebescheinigung

    Formulare

    Hinweise für Willich

    Voraussetzungen

    Sie können die eingeschränkte Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, wenn:

    • Sie die Berichtigung falscher Daten verlangt haben und die datenverarbeitende Stelle dieses Verlangen prüft,
    • Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben und noch geprüft werden muss, ob nicht eventuell das Interesse der datenverarbeitenden Stelle überwiegt,
    • Sie die Einschränkung ausdrücklich statt einer Löschung verlangen oder
    • die datenverarbeitende Stelle Ihre Daten zwar nicht mehr benötigt, Sie diese aber noch für eigene Zwecke nutzen möchte.

    Sie können die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht einschränken lassen, wenn sie verarbeitet werden:

    • für Archivzwecke, die im öffentlichen Interesse liegen und die durch die Einschränkung ernsthaft beeinträchtigt werden würden,
    • für Forschung, Wissenschaft oder Statistik, soweit der ursprüngliche Zweck durch die Einschränkung der Verarbeitung nicht mehr erreicht oder ernsthaft beeinträchtigt werden würde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Willich

    Verfahrensablauf

    Sie können die eingeschränkte Verarbeitung Ihrer personenbezogenen gespeicherten Daten online oder schriftlich per Post geltend machen.

    Eingeschränkte Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten online anfordern:

    • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
      • Hinweis: Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel die Online-Funktion Ihres Personalausweises. 
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, DOC, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab. Alternativ können Sie die erforderlichen Unterlagen auch postalisch einreichen.
    • Die öffentliche Stelle sendet Ihnen die entsprechende Antwort in der Regel postalisch an Ihre Meldeadresse oder unter Umständen via E-Mail.

    Eingeschränkte Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten schriftlich anfordern:

    • Ihren Antrag können Sie formlos stellen.
    • Senden Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen postalisch an die öffentliche Stelle.

    Die öffentliche Stelle sendet Ihnen die entsprechende Antwort postalisch an Ihre Meldeadresse zu.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Willich

    Kosten

    kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Willich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Willich

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 09.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de