Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Hinweise für Löhne

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    In der Stadt Löhne werden Straßenreinigungsgebühren erhoben für die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, bei Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen jedoch nur der Ortsdurchfahrten, soweit die Reinigung nicht den Anliegern übertragen wird.

    Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der Fahrbahnen und der Gehwege. Zur Fahrbahn gehören auch die Radwege, Sicherheitsstreifen, Parkstreifen und Haltestellenbuchten.

    Zur Reinigung gehört auch die Winterwartung - soweit nicht den Anliegern übertragen. Diese umfasst insbesondere das Schneeräumen auf den Fahrbahnen und Gehwegen sowie das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und gefährlichen Stellen auf den Fahrbahnen bei Schnee- und Eisglätte.

    Maßstab für die Benutzungsgebühr sind die Quadratwurzeln aus der Fläche der Grundstücke, die durch die zu reinigenden Straßen erschlossen sind, sowie die Reinigungsintervalle. Die Höhe des Gebührensatzes und weitere Regelungen werden vom Rat der Stadt Löhne in einer Satzung festgelegt. Die Kosten für den Winterdienst werden über einen im Grundsteueraufkommen enthaltenen Betrag gedeckt.

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    66.2 Verkehr und Straßenverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstraße 18

    32584 Löhne

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de