Straßenreinigung

    Straßenreinigung und Straßenreinigungsgebühr

    Hinweise für Dinslaken

    Beschreibung

    Hinweise für Dinslaken

    Straßenreinigung

    Die Stadt Dinslaken reinigt die dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege, Plätze und Radwege innerhalb der geschlossenen Ortslage. Die Reinigung der Gehwege / Bürgersteige ist den Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden Grundstücke übertragen worden (siehe auch § 2 der Straßenreinigungssatzung).

    In der Regel findet pro Straße und Woche eine Reinigung statt. Je nach Einordnung der Straße kann diese aber auch mehrmals in der Woche erfolgen.
    Welche Straße wie oft gereinigt wird, können Sie der hier hinterlegten Straßenreinigungssatzung (siehe unten) entnehmen.

    Die Reinigung selbst wird von montags bis samstags zwischen 04:45 Uhr und 21:00 Uhr durchgeführt. Bei entsprechender Witterung (Schnee, Eis) kann die Reinigung auch entfallen.

    Kreis-, Land- und Bundesstraßen werden von den Kehrmaschinen nur im Bereich der Ortsdurchfahrten gereinigt. Für die restlichen Straßen ist der jeweilige Träger zuständig.

     

    Straßenreinigungsgebühr
    Gebühr ab 2021
    • für Anliegerstraßen 2,19 €/m
    • für innerörtliche Straßen 1,97 €/m
    • für überörtliche Straßen 1,75 €/m
    Gebühr ab 2022
    • für Anliegerstraßen 2,25 €/m
    • für innerörtliche Straßen 2,03 €/m
    • für überörtliche Straßen 1,80 €/m
    Gebühr ab 2023
    • für Anliegerstraßen 2,47 €/m
    • für innerörtliche Straßen 2,22 €/m
    • für überörtliche Straßen 1,98 €/m

    je Meter anzurechnender Grundstücksfrontlänge.
    Wird mehrmals wöchentlich gereinigt, vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.

    Dem Straßenverzeichnis (Anlage zur Straßenreinigungssatzung) können Sie entnehmen, wie Ihre Straße eingestuft ist.

    Eine Winterdienstgebühr wird von der Stadt Dinslaken nicht erhoben.

    Mit Ausfüllen des unten angehängten Online-Formulars "Einzugsermächtigung Lastschriftmandat" können Sie die Vorteile des Bankeinzugsverfahrens nutzen und uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Weitere Informationen finden Sie unter Lastschriftverfahren.

    Zentrale E-Mail-Adresse

    gba@dinslaken.de

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_106fe5a11dd4a16e52bd85b2af16db3a

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    L21015 | Kerstin Locher

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz d'Agen 1

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L21006 | Markus Blechschmidt

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz d'Agen 1

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L21005 | Lisa Starke

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz d'Agen 1

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L81401 | Ralf Köster

    Adresse

    Hausanschrift

    Otto-Lilienthal-Straße 16

    46539 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L81402 | Stefan Hodak

    Adresse

    Hausanschrift

    Otto-Lilienthal-Straße 16

    46539 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de