Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Hinweise für Brüggen

    Beschreibung

    Hinweise für Brüggen

    Die Burggemeinde übernimmt die Reinigung öffentlicher Straßen, soweit sie die Reinigungspflicht nicht auf die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer überträgt. Ob eine Übertragung der Reinigungspflicht vorliegt, kann in den Anlagen 1 und 2 der Straßenreinigungssatzung der Burggemeinde Brüggen nachgelesen werden. Informieren Sie sich zur Straßenreinigung und Höhe der Benutzungsgebühren in der dazugehörigen Satzung mit Anlagen im Ratsinformationssystem.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ab2a90576e88c57158fdd68a9c27ea77

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine Ordnung

    Version

    Technisch geändert am 07.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Brüggen

    Formulare

    Hinweise für Brüggen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Brüggen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Brüggen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Brüggen

    Fristen

    Hinweise für Brüggen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Brüggen

    Kosten

    Hinweise für Brüggen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Brüggen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Brüggen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de