Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen

    Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme zum Zweck der Anerkennung Ihrer ausländischer Berufsqualifikation vor Ablauf ihrer Geltungsdauer verlängern lassen , wenn Sie hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Nach Einreise und Anmeldung beim Einwohnermeldeamt beantragen Sie den Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde.

    Neben den mitzubringenden Unterlagen für die einzelnen Aufenthaltstitel müssen Sie in der Lage sein, sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich zu verständigen, dass heißt Sie sollten auf die Fragen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde antworten können.

    Im Einzelfall kann darüber hinaus die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein. Ob und wenn ja, welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, wird im Beratungsgespräch festgestellt werden können.

    Die Gebühren für die genannten Dienstleistungen richten sich nach der Aufenthaltsverordnung. Auch diese können Sie für Ihren Antrag im Beratungsgespräch erfahren.

    Weitere Informationen zur Beantragung/Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels erhalten Sie hier. Bitte vereinbaren Sie zur Beantragung Ihres Aufenthaltstitels vorher einen Termin mit der Ausländerbehörde.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2da1f99ff091330d0bad0500cb611438

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen befristete Aufenthaltserlaubnis ein vollständig ausgefülltes Antragsformular; Sie können die Anträge online stellen oder die Formulare zur Erteilung / Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis herunterladen den gültigen Nationalpass oder Identitätskarte (Personalausweis) den Krankenversicherungsnachweis den Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes:bei Arbeitnehmern: die aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers, dass Sie die Erwerbstätigkeit bereits ausüben bei Selbstständigen / Freiberuflichen: die Gewerbeanmeldung bei Nichterwerbstätigen: den Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes (zum Beispiel Sparguthaben,Verpflichtungserklärungen Dritter oder Einkommen des Ehegatten, etc.) Im Einzelfall kann darüber hinaus die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein.    

    Formulare

    • Formulare: behördenspezifische Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten.
    • Onlineverfahren vereinzelt möglich
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen erforderlich: ja

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie die gültige Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme zum Zweck der Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation nach § 16d Absatz 1 Aufenthaltsgesetz.
    • Die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird in naher Zukunft ablaufen.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
    • Die Qualifizierungsmaßnahme ist noch geeignet die Anerkennung der Berufsqualifikation oder den Berufszugang zu ermöglichen.
    • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.

    • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin.
    • Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit). Für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
    • Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Gesprächstermin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit) und Ihre Fingerabdrücke für die Ausstellung der eAT- Karte genommen.
    • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT- Karte.
    • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie eAT- Karte bei der Ausländerbehörde abholen.
    • Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde

    Fristen

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    etwa sechs bis acht Wochen

    Kosten

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation: für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: EUR 96 für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: EUR 93 Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 26.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de