Kreistagswahl Feststellung von Ausschlussgründen
Beschreibung
Hinweise für Velbert
In 2025 findet die Bundestagswahl statt. Sobald der Termin der vorgezogenen Bundestagswahl feststeht, werden hier sämtliche Fristen aktualisiert.
Rückfragen hierzu beantwortet das Projektteam Wahlen unter 02051/26-2567 oder 2235 oder 2571.
Wer am Wahltag nicht persönlich den Wahlraum aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme bereits vorab per Briefwahl abzugeben. Es gibt folgende Möglichkeiten, an der Briefwahl teilzunehmen:
1. Briefwahlunterlagen online anfordern
Die Briefwahlunterlagen können per Online-Formular angefordert werden. Zudem werden die Wahlbenachrichtigungen (rückseitig auf dem Wahlscheinantrag) zur Bundestagswahl mit einem QR-Code ausgestattet, der die Wählerinnen und Wähler automatisch zum Online-Antrag weiterleitet. Die Unterlagen kommen dann wie gehabt per Post. Die Online-Beantragung ist letztmalig am Sonntag vor der Wahl, xx.xx.2025, bis 23 Uhr möglich.
2. Antrag per E-Mail
Die wahlberechtigte Person schickt eine E-Mail mit der Bitte um Zusendung von Briefwahlunterlagen an wahlen@velbert.de. Vorname, Familienname, Geburtsdatum und Adresse des Hauptwohnsitzes sind anzugeben.
3. Antrag per Post - Unterlagen per Post
Die wahlberechtigte Person füllt die Rückseite der Wahlbenachrichtigung (Wahlscheinantrag) aus, unterschreibt den Antrag und schickt sie per Post in einem frankierten Umschlag an das Briefwahlbüro im Rathaus. Anschließend bekommt die Person die Unterlagen zugeschickt, um dann - ebenfalls per Post - von zu Hause aus wählen zu können.
Wichtig: Bitte die Eintragung des Geburtsdatums und die Unterschrift auf keinen Fall vergessen!
4. Wahlbenachrichtigung persönlich abgeben und vor Ort wählen
Die wahlberechtigte Person füllt die Rückseite der Wahlbenachrichtigung (Wahlscheinantrag) aus, unterschreibt den Antrag und kann dann persönlich im Briefwahlbüro die Briefwahlunterlagen beantragen und direkt vor Ort die eigene Stimme abgeben. Dabei muss der Personalausweis vorgelegt werden.
Ab Montag, xx.xx.2025, öffnet das Briefwahlbüro im Rathaus (barrierefreier Eingang Thomasstraße 1a/Parkhauseinfahrt, Raum U122).
Öffnungszeiten Briefwahlbüro Velbert-Mitte, Thomasstr. 1a, ab dem xx.xx.2025:
- montags von 07:30 - 16 Uhr
- dienstags und mittwochs von 07:30 - 15 Uhr
- donnerstags von 07:30 - 18 Uhr
- freitags von 07:30 - 12 Uhr
Zudem wird dieser Service auch in den Bibliotheken in Velbert-Langenberg und Velbert-Neviges angeboten.
Öffnungszeiten in Velbert-Langenberg, Donnerstraße 13, ab dem xx.xx.2025:
- dienstags von 10 - 13 Uhr und von 14 - 18 Uhr
- freitags von 10 - 13 Uhr
Öffnungszeiten in Velbert-Neviges, Elberfelder Str. 64, ab dem xx.xx.2025:
- montags von 10 - 13 Uhr
- donnerstags von 10 - 13 Uhr und von 14 - 18 Uhr
Letztmalig können Briefwahlunterlagen am letzten Freitag vor der Wahl, xx.xx.2025, ab 12 bis 15 Uhr, in den Räumen des ServiceBüros beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung sowie in den besonderen Fällen des § 27 (4) BWO kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15 Uhr ausgestellt werden.
5. Bevollmächtigte Person holt Unterlagen ab
Die Unterlagen können auch im Auftrag der wahlberechtigten Person einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter ausgehändigt werden. Die Berechtigung der Empfangnahme muss durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen sein. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.
Unterlagen rechtzeitig abschicken
Wichtig ist, dass die wahlberechtigte Person den Wahlbriefumschlag rechtzeitig abschickt oder bei der für den Eingang der Wahlbriefe zuständigen Stelle abgibt. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, xx.xx.2025, 18 Uhr im Rathaus vorliegen - anderenfalls kann die Stimme nicht gezählt werden.
Der Wahlbrief sollte daher bereits einige Tage vor dem Wahltag abgeschickt werden. Die Briefwahl kann aber auch sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen erfolgen und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag aufgedruckte Anschrift geschickt oder dort abgegeben werden. Holt der/die Wahlberechtigte persönlich die Briefwahlunterlagen ab, so soll ihr/ihm die Gemeindebehörde Gelegenheit geben, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben.
Beantragung von Briefwahlunterlagen (Wahlschein) und Wahlraumfinder für die Bundestagswahl am xx.xx.2025:
Hier können Sie ab [Termin noch offen] den Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen beantragen und finden den für Ihre Adresse zuständigen Wahlraum.
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Voraussetzungen
Sie werden vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn Sie infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzen. Der Ausschluss vom Wahlrecht steht dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Grundgesetz (GG) und den Grundsätzen der Gleichheit und Allgemeinheit der Wahl nicht entgegen, weil eine Aberkennung des Wahlrechts nicht automatisch eintritt, sondern nur durch Richterspruch bei Vorliegen gesetzlich gegebener Tatbestände erfolgen darf.
Dieser Ausschluss infolge Richterspruchs eines deutschen Gerichts ist allerdings nur in wenigen, im Strafgesetzbuch (StGB) und im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) ausdrücklich genannten, Fällen möglich und gilt für zwei bis maximal fünf Jahre. Der Ausschluss vom Wahlrecht erfolgt, wenn Sie zu Freiheitsstrafen von mindestens sechs Monaten bzw. von mindestens einem Jahr zum Beispiel wegen folgender Straftaten verurteilt wurden:
- Vorbereitung eines Angriffskrieges und Hochverrat gegen den Bund, Landesverrat und Offenbarung von Staatsgeheimnissen
- Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten
- Wahlbehinderung und Fälschung von Wahlunterlagen
- Abgeordnetenbestechung
- Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln oder sicherheitsgefährdender Nachrichtendienst (Voraussetzung in diesem Fall ist die Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr).
Die Aberkennung des Wahlrechts ist in diesen Fällen nach Maßgabe der speziellen Strafrechtsvorschriften in das pflichtgemäße Ermessen des Gerichts gestellt und nicht automatische Folge der Verurteilung wegen dieser Straftaten.
Darüber hinaus kann Ihnen das Wahlrecht wegen des Verwirkens von Grundrechten durch das Bundesverfassungsgericht aberkannt werden. Daneben bestehen keine weiteren Ausschlussgründe.
Die früher bestehenden Ausschlussgründe der dauerhaften Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin für die Besorgung aller Angelegenheiten sowie bei Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung sind aufgehoben worden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie werden folgendermaßen von der Kreistagswahl ausgeschlossen:
- In das Wählerverzeichnis werden alle Personen eingetragen, bei denen am zweiundvierzigsten Tage vor der Wahl (Stichtag) feststeht, dass sie wahlberechtigt und nicht vom Wahlrecht durch einen Richterspruch ausgeschlossen sind.
- In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen also nicht die vom Wahlrecht ausgeschlossenen Personen eingetragen.
Weitere Informationen
Hinweise für Velbert
Weitere Informationen zur Wahl finden Sie auf der Webseite der Stadt Velbert.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021
Stichwörter
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