Sachkundenachweis zum Töten von Wirbeltieren Bescheinigung

    Betäuben oder Töten von Wirbeltieren, Sachkundenachweis erbringen

    Die Tötung und damit zusammenhängende Tätigkeiten dürfen nur Personen vornehmen, die über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen. Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Schlachtung, Handhabung und Pflege von Tieren

    In der Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV) finden sich Bestimmungen zur Schlachtung von Tieren zwecks Gewinnung von Fleisch und anderen Produkten (z. B. Häute, Pelze) sowie zur Tötung von Tieren im Rahmen behördlicher Maßnahmen (z. B. bei Tierseuchen). Im Falle der Schlachtung an Schlachthöfen umfasst die Verordnung den Zeitraum von der Anlieferung der Schlachttiere über Verbleib im Wartestall bis zur Betäubung und Tötung durch Blutentzug.

    Personen die Tiere betreuen, ruhigstellen, betäuben, schlachten oder töten, müssen über die dazu erforderliche Sachkunde verfügen. Wer die Tätigkeit bei Einhufern, Wiederkäuern, Schweinen, Kaninchen oder Geflügel beruflich ausübt, bedarf dazu einer Sachkundebescheinigung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a30a4634e755c8114840e21781c9a7e8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 09.12.2021

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

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    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Erteilung Sachkundebescheinigung ausgefülltes Antragsformular zur Sachkundebescheinigung, siehe rechts unter Dokumente als Download Zertifikate, Zeugnisse, Nachweise oder ähnliches, was Erfahrung mit der Schlachtung, Handhabung und Pflege mit Tieren nachweist

    Voraussetzungen

    • erfolgreiche theoretische und praktische Prüfung bezogen auf die im Antrag angegebenen Tierkategorien und das Betäubungs- und Tötungsverfahren oder gleichwertige Qualifikation
    • keine Verstöße gegen das Tierschutzrecht in den letzten 3 Jahren

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Beantragung erfolgt schriftlich, entweder durch einen Vordruck, den die Behörde zur Verfügung stellt, oder einen formlosen Antrag.
    • Füllen Sie das Formular anschließend vollständig aus bzw. formulieren Sie Ihren Antrag auf Erteilung des Sachkundenachweises und fügen Sie die erforderlichen Nachweise hinzu.
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei Ihrer zuständigen Behörde ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und erstellt einen Sachkundenachweis für die Tierkategorien sowie Betäubungs- und Tötungsverfahren, für die Sie Ihre Sachkunde nachweisen konnten.
    • Abschließend erhalten Sie per Post Ihren Sachkundenachweis oder gegebenenfalls Informationen über die Ablehnung Ihres Antrags.
       

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Bezeichnung Höhe der Gebühr Sachkundebescheinigung 15,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sachkundelehrgänge: Verschiedene Fortbildungsinstituten führen anerkannte Sachkundelehrgänge zum Töten von Wirbeltieren nach § 4 Abs. 1 Tierschutzgesetz durch. Erkundigen Sie sich darüber direkt beim jeweiligen Anbieter.  

    Sollten sich Änderungen an Ihren Angaben ergeben, teilen Sie diese Änderungen Ihrer zuständigen Behörde mit. 
     

    Weitere Informationen

    Überblick über die aktuell gleichwertigen Qualifikationen - openagrar.de https://www.openagrar.de/receive/openagrar_mods_00040663

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de