Betäuben oder Töten von Wirbeltieren, Sachkundenachweis erbringen
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Schlachtung, Handhabung und Pflege von Tieren
In der Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV) finden sich Bestimmungen zur Schlachtung von Tieren zwecks Gewinnung von Fleisch und anderen Produkten (z. B. Häute, Pelze) sowie zur Tötung von Tieren im Rahmen behördlicher Maßnahmen (z. B. bei Tierseuchen). Im Falle der Schlachtung an Schlachthöfen umfasst die Verordnung den Zeitraum von der Anlieferung der Schlachttiere über Verbleib im Wartestall bis zur Betäubung und Tötung durch Blutentzug.
Personen die Tiere betreuen, ruhigstellen, betäuben, schlachten oder töten, müssen über die dazu erforderliche Sachkunde verfügen. Wer die Tätigkeit bei Einhufern, Wiederkäuern, Schweinen, Kaninchen oder Geflügel beruflich ausübt, bedarf dazu einer Sachkundebescheinigung.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kleve
Voraussetzungen
- erfolgreiche theoretische und praktische Prüfung bezogen auf die im Antrag angegebenen Tierkategorien und das Betäubungs- und Tötungsverfahren oder gleichwertige Qualifikation
- keine Verstöße gegen das Tierschutzrecht in den letzten 3 Jahren
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Die Beantragung erfolgt schriftlich, entweder durch einen Vordruck, den die Behörde zur Verfügung stellt, oder einen formlosen Antrag.
- Füllen Sie das Formular anschließend vollständig aus bzw. formulieren Sie Ihren Antrag auf Erteilung des Sachkundenachweises und fügen Sie die erforderlichen Nachweise hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei Ihrer zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und erstellt einen Sachkundenachweis für die Tierkategorien sowie Betäubungs- und Tötungsverfahren, für die Sie Ihre Sachkunde nachweisen konnten.
- Abschließend erhalten Sie per Post Ihren Sachkundenachweis oder gegebenenfalls Informationen über die Ablehnung Ihres Antrags.
Fristen
Kosten
Hinweise für Kleve
Hinweise (Besonderheiten)
Sachkundelehrgänge: Verschiedene Fortbildungsinstituten führen anerkannte Sachkundelehrgänge zum Töten von Wirbeltieren nach § 4 Abs. 1 Tierschutzgesetz durch. Erkundigen Sie sich darüber direkt beim jeweiligen Anbieter.
Sollten sich Änderungen an Ihren Angaben ergeben, teilen Sie diese Änderungen Ihrer zuständigen Behörde mit.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2024
Stichwörter
Hinweise für Kleve