Störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage Entgegennahme

    Störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen

    Wenn Sie an einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, eine störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung der Anlage planen, müssen Sie dies anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Remscheid

    Die Errichtung einer Neuanlage, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder Ihres Betriebes geeignet ist, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder die Allgemeinheit, die Nachbarn gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen können, bedürfen gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) einer Genehmigung.

    Die Anlagen, die die vorgenannten Kriterien erfüllen, stehen im Anhang der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. Bundesimmissionsschutzverordnung). Dabei sind für bestimmte Anlagen Leistungen oder Kapazitäten festgelegt. Es werden zwei Arten von Genehmigungsverfahren, die je nach Leistungen oder Kapazitäten der Anlage festgelegt sind, unterschieden:

    1. Förmliches Verfahren mit öffentlicher Bekanntmachung des Vorhabens sowie der Auslegung des Antrags und der Unterlagen
    2. Vereinfachtes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung

    Für das Genehmigungsverfahren stellt der Bund die Online-Dienstleistung "ELiA-Online" (ELiA = Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung) bundesweit zur Verfügung. Dieser Dienst  befindet sich aktuell in einer finalen Testphase im Land Schleswig-Holstein und kann noch nicht für Anträge genutzt werden. Die Nutzung in weiteren Bundesländern, wie auch in NRW, wird derzeit vorbereitet und steht somit auch in Remscheid in Kürze zur Verfügung. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_492d7d257358075aa35a7252ce8609ee

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 53

    Adresse

    Hausanschrift

    Cecilienallee 2

    40474 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 (0)211 475-0

    E-Mail: Dez53.Zulassung@brd.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Betrieblicher Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Elberfelder Straße 32-36

    42853 Remscheid

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 52

    Adresse

    Hausanschrift

    Cecilienallee 2

    40474 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 (0)211 475-0

    E-Mail: Dez52.Zulassung@brd.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
    • Erläuterungen und
    • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen).

    Voraussetzungen

    Eine störfallrelevante Errichtung und der Betrieb sowie eine störfallrelevante Ä nderung einer Anlage ist bei der zuständigen Behörde anzumelden, wenn:

    • Es sich bei der Anlage um eine nicht genehmigungspflichtige Anlage handelt, die entweder Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist,
    • eine störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder störfallrelevante Änderung geplant ist und
    • nicht schon eine Genehmigung für eine störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder die störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragt wurde.

    Ein störfallrelevantes  Genehmigungsverfahren einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage ist erforderlich und zu beantragen, wenn:

    • Der angemessene Sicherheitsabstand der Anlage erstmalig unterschritten wird,
    • räumlich noch weiter unterschritten wird oder
    • eine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird.

    Verfahrensablauf

    • Sie zeigen die störfallrelevante Errichtung oder Änderung der nicht genehmigungsbedürftigen Anlage bei der zuständigen Behörde vor der Inbetriebnahme bzw. vor der Durchführung Ihres Vorhabens an.
    • Sie können dies mit Hilfe des EliA-Dienstes oder schriftlich erledigen. Sie fügen der Anmeldung die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang der Anmeldung und der beigefügten Unterlagen. Gegebenenfalls fordert die Behörde weitere und/oder zusätzliche Unterlagen an.
    • Spätestens zwei Monate nach Eingang der Anmeldung sowie der vollständigen Unterlagen, teilt Ihnen die zuständige Behörde mit, ob Ihr Vorhaben genehmigungsbedürftig ist oder nicht.
    • Teilt Ihnen die zuständige Behörde mit, dass kein Genehmigungsverfahren durchzuführen ist, können Sie als Betreiber/Träger oder Betreiberin/Trägerin des Vorhabens die Errichtung und den Betrieb oder die Änderung unmittelbar nach der Mitteilung der Behörde vornehmen.
    • Kommt die Behörde aber zum Ergebnis, dass Ihr Vorhaben einer Genehmigung bedarf, müssen Sie anschließend die Genehmigung für eine störfallrelevante Errichtung oder  störfallrelevante Ä nderung beantragen.

    Fristen

    Vor Durchführung des geplanten Vorhabens.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) am 23.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Remscheid

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de