Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Berichtigung beantragen
Beschreibung
Hinweise für Lage
Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können jedoch am Wahltag nicht im Wahlraum erscheinen. In diesem Fall können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen.
Briefwahlanträge können schriftlich (Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung), per Mail (wahlen@lage.de), per Telefax (05232 601-9752) oder elektronisch (online - siehe Randspalte) gestellt werden.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Schriftliche Anträge, Anträge per Fax oder per E-Mail müssen zwingend folgende Angaben beinhalten:
- Vor- und Familienname
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift, ggfs. eine abweichende Versandanschrift
Für die Entgegenahme von Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
Bei postalischer Rücksendung der Briefwahlunterlagen - vor allem auch bei einem Versand aus dem Ausland - wird gebeten, die Dauer des Postweges zu berücksichtigen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lage
- Personalausweis oder Reisepass
- Wahlbenachrichtigung
- evtl. Vollmacht
Voraussetzungen
Hinweise für Lage
Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten und möchten Ihre Stimme zur Wahl per Brief abgeben.
Verfahrensablauf
Hinweise für Lage
Auf Ihren Antrag auf Briefwahl erhalten Sie nachfolgende Unterlagen:
den Wahlschein, den amtlichen Stimmzettel, den amtlichen Stimmzettelumschlag, den amtlichen Wahlbriefumschlag und das Merkblatt zur Briefwahl, auf dem die Briefwahl erläutert wird.
Briefwahl per Post:
Kennzeichnen Sie persönlich den Stimmzettel. Legen Sie den Stimmzettel in den dafür vorgesehenen amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließen Sie diesen. Unterzeichnen Sie die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt, geben Sie Ort und Datum an. Stecken Sie den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag. Verschließen Sie den Wahlbriefumschlag.
Senden Sie den Wahlbrief rechtzeitig an die Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag aufgedruckt ist oder geben Sie ihn persönlich dort ab.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Personen, die den Antrag nicht selbst stellen können, können sich von einer anderen Person helfen lassen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist. Die helfende Person muss dann auch den Antrag unterschreiben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.10.2020
Stichwörter
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