Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Berichtigung

    Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Berichtigung beantragen

    Sie sind kürzlich umgezogen und deshalb nicht im Wählerverzeichnis Ihres Wahlkreises aufgeführt? In diesem Fall können Sie eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses zur Bundestagswahl beantragen. Information dazu erhalten Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Wassenberg

    In der Bundesrepublik Deutschland gibt es, wie in anderen demokratischen Staaten auch, das Wahlrecht für jeden Einzelnen. Dieses Wahlrecht ist jedoch nicht selbstverständlich. Es wurde lange um dieses demokratische Grundrecht gekämpft. Besonders in Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes wird die Bedeutung von Wahlen deutlich:

    "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."

    Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat, der sich aus einzelnen Bundesländern zusammensetzt. Damit sind politische Entscheidungen auf verschiedene Ebenen verteilt:

    • die kommunale Ebene
    • die Landesebene
    • die Bundesebene
    • die Ebene der Europäischen Union

    Auf allen Ebenen finden regelmäßig Wahlen zur Bildung der Volksvertretungen statt. Regelmäßig wiederkehrende geheime Wahlen sind die Lebensgrundlage einer Demokratie. Mit diesen regelmäßigen Wahlen soll in periodischen Abständen dem Volk die Möglichkeit zur Meinungsäußerung gegeben werden, um das politische Geschehen durch die Wahl von neuen Volksvertretern beeinflussen zu können.

    Wahlen stellen damit die bedeutendste Form der aktiven Teilnahme des Volkes am politischen Leben dar. Wer wählt wirkt am politischen Entscheidungsprozess mit und entscheidet durch den direkten oder indirekten Einfluss seiner Stimme über die Zusammensetzung der Volksvertretungen.

    Jede Wahl verkörpert ein Stückchen Demokratie. Möchten Sie dabei mitwirken und diese "hautnah" erleben? Dann können Sie sich als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer melden. Die Anmeldung kann jederzeit, unabhängig davon, ob gerade eine Wahl ansteht, bei uns erfolgen. Vor der nächsten Wahl werden wir uns frühzeitig bei Ihnen melden und Ihnen Informationsmaterial übersenden. 

     

    Wahlvorstände

    Ein Wahlvorstand setzt sich immer aus einem Wahlvorsteher, einem Schriftführer und den Beisitzenden zusammen. Wahlvorsteher und Schriftführer haben jeweils eine Stellvertretung. Dieser Wahlvorstand ist gemeinsam für die Abläufe im Wahllokal am Wahltag verantwortlich.

    Gemeinsame Aufgaben:

    • Überprüfung der Wahlunterlagen auf Vollständigkeit
    • Überprüfung der Anwesenheit der Wahlhelfer
    • Aushang der Wahlbekanntmachung
    • Evtl. Aushang von Hinweisschildern
    • Aufstellen der Wahlkabinen
    • Regelung der Pausen der Wahlhelfer
    • Auszählung der Stimmzettel

    Aufgaben der Wahlvorstehenden

    • Hinweis auf die Verschwiegenheitspflicht
    • Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung
    • Evtl. Berichtigung des Wählerverzeichnisses
    • Leitung bei der Stimmenauszählung
    • Bekanntgabe von Entscheidungen des Wahlvorstandes
    • Bekanntgabe des Wahlergebnisses
    • Übergabe der Stimmzettel, Wahlniederschrift, etc. an den Schriftführer
    • Nach Beendigung der Wahlhandlung Überbringen der Wahlvorsteher die Wahlniederschrift etc. zum Wahlamt

    Aufgaben des Schriftführers

    • Entgegennahme des Wahlkoffers beim Wahlamt
    • Führen des Wählerverzeichnisses
    • Ausfüllen der Schnellmeldung
    • Anfertigung der Wahlniederschrift

    Aufgaben Beisitzer

    • Kontrolle der Wahlbenachrichtigungen/Personalausweise
    • Ausgabe der Stimmzettel

     

    Wahlbezirke

    Das Stadtgebiet Wassenberg ist in 18 allgemeine Stimm-/Wahlbezirke und 4 Briefwahlbezirke eingeteilt. Jedem allgemeinen Stimmbezirk ist ein Wahllokal zugeteilt, so dass es 18 Wahllokale in Wassenberg gibt. Diese 18 Wahllokale befinden sich in insgesamt 11 verschiedenen Gebäuden.

    • Stimmbezirk 1: Johanniter-Kindergarten "Regenbogen", Weilerstraße 68                   
    • Stimmbezirke 2 und 3: Gem. Grundschule Am Burgberg (Neubau), Burgstraße 19                     
    • Stimmbezirke 4 und 7: Betty-Reis-Gesamtschule (Mensa-Forum), An der Kreuzkirche 12         
    • Stimmbezirk 5: Kindergarten "Apfelbaum", Am Neumarkt 23                  
    • Stimmbezirk 6: Betty-Reis-Gesamtschule, Birkenweg 2                        
    • Stimmbezirke 8 und 9: Kath. Grundschule Orsbeck, Luchtenberger Straße 1      
    • Stimmbezirk 10: Mehrzweckhalle Ophoven, Schützenstraße 1                
    • Stimmbezirk 11: Vereinsheim Effeld, Bruchstraße 5                     
    • Stimmbezirke 12, 13, 14 und 15: Kath. Grundschule Birgelen, Elsumer Weg 6                    
    • Stimmbezirke 16, 17 und 18: Kath. Grundschule Myhl, Schulstraße 1                       
    • Briefwahlbezirke: Rathaus Wassenberg, Roermonder Straße 25 - 27

     

    Briefwahl (Begin der Briefwahl Bundestagswahl wird noch bekannt gegeben)

    Einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhält man entweder,

    • durch einen formlosen schriftlichen Antrag,
    • durch Beantragung per E-Mail,
    • durch Online-Beantragung,
    • durch entsprechendes Ankreuzen auf der Rückseite der unterschriebenen Wahlbenachrichtigung oder
    • persönliche Beantragung beim Wahlamt

    Das Briefwahlbüro finden Sie beim Fachbereich Zentrale Aufgaben, Roermonderstraße 25-27, 41849 Wassenberg, in Zimmer 016. Das Briefwahlbüro ist barrierefrei erreichbar.

    Öffnungszeiten Briefwahlbüro:

    Montags: 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr
    Dienstags: 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16.00 Uhr
    Mittwochs: 08:00 bis 12:00 Uhr 
    Donnerstags: 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr
    Freitags: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e79775fe7bc0b9f202944e103d139482

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wahlamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 25-27

    41849 Wassenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis
    • Nachweise, dass Sie die Voraussetzungen des Wahlrechts erfüllen

    Voraussetzungen

    Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung hat von Amts wegen für Sie keinen Eintrag im Wählerverzeichnis vorgenommen, obwohl Sie von Ihrer Wahlberechtigung für die Bundestagswahl ausgehen.

    Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die 

    • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
    • seit mindestens drei Monaten in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhalten und
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einsehen. Innerhalb dieser Frist können Sie auch eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen. Sie können dies schriftlich oder persönlich (zur Niederschrift) bei der Gemeinde tun.

    Die Wahlbenachrichtigung wird vor der Wahl per Post verschickt. Falls Sie keine erhalten haben, melden Sie sich bei der Stadt beziehungsweise Gemeinde und lassen sich in das Wählerverzeichnis eintragen.

    Ihr schriftlicher Antrag zur Berichtigung sollte folgende Angaben enthalten:

    • Ihren Vor- und Nachnamen
    • Ihr Geburtsdatum
    • Ihre Wohnanschrift
    • Ihre Unterschrift
    • und die Formulierung "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis".

    Für den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl durch Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik leben, sind besondere Formblätter zu verwenden, die auf der Webseite des Bundeswahlleiters abrufbar sind.

    Wenn eine Eintragung möglich ist, erhalten Sie umgehend eine Wahlbenachrichtigung. Falls Sie nicht wahlberechtigt sind, werden Sie ebenfalls unverzüglich benachrichtigt.

    Fristen

    Sie können den Antrag zur Eintragung in das Wählerverzeichnis bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl stellen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Personen, die den Antrag nicht selbst stellen können, können sich von einer anderen Person helfen lassen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist. Die helfende Person muss dann auch den Antrag unterschreiben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 15.10.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Wassenberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de