Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technischer Radiologieassistent beantragen
Wenn Sie die Berufsbezeichnung Medizinisch-technischer Radiologieassistent führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.
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Vertrauensniveau
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Voraussetzungen
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie
- nach einer Ausbildung die staatliche Prüfung als Medizinisch-technischer Radiologieassistent bestanden haben,
- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
- in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet sind,
- über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Verfahrensablauf
Sie müssen vorab die Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Bearbeitungsdauer
nicht definiert. Im Durchschnitt mehrere Wochen.
Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.08.2023