Wahlhelfer Anmeldung

    Als Wahlhelfer freiwillig melden

    Sie wollen sich freiwillig als Wahlhelfer oder Wahlhelferin melden? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Wenden

    Es kann sich als Wahlhelfer*innen für die zukünftigen Wahlen registriert werden

    Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden am Wahltag ehrenamtlich bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Dafür muss man selbst selbst wahlberechtigt für die jeweilige Wahl sein. Für die Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b1eb8e21c322ec5fa6d87c066a8b4831

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 75

    57482 Wenden

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:

    • Sie sind selbst wahlberechtigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden sich beim Wahlamt an.
    • Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.

    Fristen

    möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Wahl

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wenden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de