Wahlhelfer Anmeldung
Als Wahlhelfer freiwillig melden
Sie wollen sich freiwillig als Wahlhelfer oder Wahlhelferin melden? Hier erfahren Sie Näheres.
Beschreibung
Hinweise für Wenden
Es kann sich als Wahlhelfer*innen für die zukünftigen Wahlen registriert werden
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden am Wahltag ehrenamtlich bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Dafür muss man selbst selbst wahlberechtigt für die jeweilige Wahl sein. Für die Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Sie sind selbst wahlberechtigt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden sich beim Wahlamt an.
- Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.
Fristen
möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Wahl
Weitere Informationen
Hinweise für Wenden
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021