Als Wahlhelfer freiwillig melden
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Wenn Sie in der Vergangenheit bereits als Wahlhelferin beziehungsweise Wahlhelfer tätig waren und sich nun auch für die nächste Wahl melden möchten, dann teilen Sie uns dies bitte telefonisch oder über das Kontaktformular mit.
Für die ehrenmatliche Tätigkeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer zahlt die Stadt Espelkamp ein Erfrischungsgeld. Für die zurückliegende Europawahl im Juni 2024 betrug das Erfrischungsgeld 50,00 Euro.
Weitere Informationen zu anstehenden Wahlen finden Sie hier.
Online-Dienst
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Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
1.1.1 Kommunale Angelegenheiten, Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05772 562-0
Fax: 05772 8011
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Espelkamp
Die Anmeldung kann bevorzugt über das Online-Formular, aber auch formlos vorgenommen werden; Sie können sich per Brief, Fax oder E-Mail, eventuell mit Wünschen bezüglich Einsatzort oder Funktionbewerben (unabhängig vom Zeitpunkt), melden.
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Sie sind selbst wahlberechtigt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden sich beim Wahlamt an.
- Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.
Fristen
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
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