Wahlhelfer Anmeldung

    Als Wahlhelfer freiwillig melden

    Sie wollen sich freiwillig als Wahlhelfer oder Wahlhelferin melden? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Steinheim

    Als Wahlhelfer*in gehören Sie zum Wahlvorstand für den Wahlbezirk.

    Ein Wahlvorstand hat unter anderem folgende Aufgaben:

    • Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
    • Sorge für Ruhe und Ordnung im Wahlraum
    • Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses
    • Überprüfung von Wahlscheinen
    • Ausgabe des Stimmzettels
    • Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis
    • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
    • Gegebenenfalls Hilfeleistung bei Stimmabgabe von Wählerinnen und Wählern mit Behinderung
    • Zählung der Wähler
    • Zählung der Stimmen
    • Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Rahmen einer sogenannten Schnellmeldung, die an die Gemeindebehörde weitergeleitet wird
    • Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk

    Über die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist vom Schriftführer des Wahlvorstandes eine Niederschrift zu fertigen, die von den Mitgliedern des Wahlvorstandes zu genehmigen und zu unterzeichnen ist.

    Als Aufwandsentschädigung erhalten Wahlhelfer*innen ein sogenanntes Erfrischungsgeld.

    Widerspruch gegen die Datenspeicherung zum Zwecke einer zukünftigen Berufung

    Die Stadt Steinheim darf personenbezogene Daten von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern zum Zwecke ihrer Berufung zu Mitgliedern von Wahlvorständen auch für zukünftige Wahlen erheben und verarbeiten, sofern die Bertoffenen der Verarbeitung nicht widersprochen haben (§ 2 Absatz 6 Kommunalwahlgesetz, § 11 Absatz 3 Landeswahlgesetz, § 9 Absatz 4 Bundeswahlgesetz, für Europawahlen in Verbindung mit § 4 Europawahlgesetz).

    Die Erhebung und der Einsatz solcher Wahlhelferdateien dienen der Erleichterung der Gewinnung von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern.

    Die Verarbeitung der erhobenen personenbezogenen Daten für künftige Wahlen ist allerdings nur zulässig, wenn die Betroffenen nach einer entsprechenden schriftlichen Unterrichtung über ihr Widerspruchsrecht der Verarbeitung nicht widersprochen haben.

    Bei der Meldung als Wahlhelfer*in haben Sie am Ende des Assistenten bereits die Möglichkeit zu erklären, ob Sie der Datenspeicherung widersprechen wollen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c6ab982e18e72f55d1295d2d50fd7d10

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 2

    32839 Steinheim

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:

    • Sie sind selbst wahlberechtigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden sich beim Wahlamt an.
    • Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.

    Fristen

    möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Wahl

    Weitere Informationen

    Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Steinheim

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de