Als Wahlhelfer freiwillig melden
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Wahlen sind ein Grundbaustein der Demokratie, weil jeder Bürger durch die Wahlen seine Interessen vertreten und wiedergeben kann.
In der Regel sind die Kommunen nach den gesetzlichen Bestimmungen für die organisatorische und rechtsfehlerfreie Durchführung dieser Prozesse verantwortlich.
Diesen Ansprüchen stellt sich das engagierte Team des A 10 - Hauptamt und Steuern.
Vorbereitet und organisiert werden Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zum NRW Landtag, zum Rat der Stadt, die Wahl des Bürgermeisters sowie die Wahl des Integrationsrates und die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden.
Möchten Sie sich als Wahlhelfer*in melden? So steht Ihnen hierzu eine entsprechende Onlinedienstleistung zur Verfügung.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Zentraler Service Abt. 10.1 - A 10 Haupt- und Personalamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02406 83-0
Fax: 02406 12954
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Sie sind selbst wahlberechtigt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden sich beim Wahlamt an.
- Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.
Fristen
Weitere Informationen
Hinweise für Herzogenrath
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
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