Wahlhelfer Anmeldung

    Als Wahlhelfer freiwillig melden

    Sie wollen sich freiwillig als Wahlhelfer oder Wahlhelferin melden? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Alsdorf

    An jedem Wahlsonntag leisten mehrere hundert ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen unserer Stadt ihren Dienst an der Demokratie. Demokratie lebt vom Mitmachen! Deshalb bewerben auch SIE sich hier als ehrenamtliche Wahlhelferin bzw. ehrenamtlicher Wahlhelfer. Neben dem guten Gefühl, etwas sinnvolles für die Allgemeinheit gemacht zu haben, erhalten Sie für den Einsatz am Wahlsonntag zusätzlich ein sogenanntes "Erfrischungsgeld" in Höhe von zur Zeit 35,- €.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_abca702ab8a6bb3a2002f5cbd871d140

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wahlamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50-505

    E-Mail: wahlamt@alsdorf.de

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wahlamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50-505

    Version

    Technisch geändert am 11.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Alsdorf

    Ehrenamtliche Wahlhelfer müssen bei Kommunal- und Europawahlen das 16., bei den übrigen Wahlen das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Wahlberechtigung für die jeweilige Wahl besitzen. Sie sollten ihren alleinigen oder Hauptwohnsitz in Alsdorf haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Alsdorf

    Nach der Meldung als freiwilliger Wahlhelfer über dieses Portal erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Im Falle einer Einsatzplanung werden Sie vom Wahlamt schriftlich über alle Details Ihrer Tätigkeit informiert und müssen dann noch einmal ausdrücklich die Annahme des Ehrenamtes für den jeweiligen Wahlsonntag schriftlich erklären (Formular ist der Berufung beigefügt).

    Fristen

    Hinweise für Alsdorf

    In der Regel sollte man sich etwa acht Wochen vor einem Wahltermin gemeldet haben, um bei der Einsatzplanung sicher berücksichtigt zu werden. 

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Alsdorf

    Die Berufungsschreiben der Wahlvorstandmitglieder werden etwa sechs bis acht Wochen vor dem eigentlichen Wahltermin versand.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Alsdorf

    Weitere Informationen zur Wahlhelfertätigkeit allgemein und zur Europawahl 2024 finden Sie hier: https://www.im.nrw/themen/europawahl-2024

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Alsdorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de