Als Wahlhelfer freiwillig melden
Beschreibung
Hinweise für Alsdorf
An jedem Wahlsonntag leisten mehrere hundert ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen unserer Stadt ihren Dienst an der Demokratie. Demokratie lebt vom Mitmachen! Deshalb bewerben auch SIE sich hier als ehrenamtliche Wahlhelferin bzw. ehrenamtlicher Wahlhelfer. Neben dem guten Gefühl, etwas sinnvolles für die Allgemeinheit gemacht zu haben, erhalten Sie für den Einsatz am Wahlsonntag zusätzlich ein sogenanntes "Erfrischungsgeld" in Höhe von zur Zeit 35,- €.
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
Hinweise für Alsdorf
Ehrenamtliche Wahlhelfer müssen bei Kommunal- und Europawahlen das 16., bei den übrigen Wahlen das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Wahlberechtigung für die jeweilige Wahl besitzen. Sie sollten ihren alleinigen oder Hauptwohnsitz in Alsdorf haben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Alsdorf
Nach der Meldung als freiwilliger Wahlhelfer über dieses Portal erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Im Falle einer Einsatzplanung werden Sie vom Wahlamt schriftlich über alle Details Ihrer Tätigkeit informiert und müssen dann noch einmal ausdrücklich die Annahme des Ehrenamtes für den jeweiligen Wahlsonntag schriftlich erklären (Formular ist der Berufung beigefügt).
Fristen
Hinweise für Alsdorf
In der Regel sollte man sich etwa acht Wochen vor einem Wahltermin gemeldet haben, um bei der Einsatzplanung sicher berücksichtigt zu werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Alsdorf
Die Berufungsschreiben der Wahlvorstandmitglieder werden etwa sechs bis acht Wochen vor dem eigentlichen Wahltermin versand.
Weitere Informationen
Hinweise für Alsdorf
Weitere Informationen zur Wahlhelfertätigkeit allgemein und zur Europawahl 2024 finden Sie hier: https://www.im.nrw/themen/europawahl-2024
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
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