Als Wahlhelfer freiwillig melden
Beschreibung
Hinweise für Grevenbroich
Wahlhelfer und Wahlhelferinnen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt.
Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:
- Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses
- Ausgabe der Stimmzettel
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
- Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses
Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt.
Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes "Erfrischungsgeld").
Wer Interesse an der Mitwirkung als ehrenamtliche Wahlhelferin / ehrenamtlicher Wahlhelfer hat, meldet sich bitte bei der
Stadt Grevenbroich
Bürgerbüro / Wahlen
Altes Rathaus - Erdgeschoss, Raum 3
41513 Grevenbroich
Tel. 02181 / 608 - 3399
Fax: 02181 / 608 - 3390
E-Mail: wahlen@grevenbroich.de
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Sie sind selbst wahlberechtigt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden sich beim Wahlamt an.
- Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.
Fristen
Weitere Informationen
Hinweise für Grevenbroich
Weiterführende Informationen zum Amt des Wahlhelfers / der Wahlhelferin finden Sie auf den Internetseiten der
und auf den Internetseiten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Grevenbroich