Liste der Nachweisberechtigten für bautechnische Nachweise
Hinweise für Herzogenrath
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Seit rund 900 Jahren wurde auf dem Gebiet der heutigen Stadt Herzogenrath Steinkohle abgebaut. Insgesamt rund 630 Tagesöffnungen soll es hier gegeben haben.
Bis Ende des 19. Jahrhunderts wurde oberflächennah, das heißt bis in etwa 40 m Tiefe und möglichst oberhalb des Grundwasserspiegels, geteuft. Die so entstandenen Schächte und Stollen wurden in vorindustrieller Zeit in der Regel mit lockerem Bodenmaterial verfüllt.
Um das Kostenrisiko bei der Sanierung der Altlastenflächen zu minimieren und Aufschluss darüber zu erhalten, wo der Baugrund stabil ist, wurde ein Ingenieurbüro damit beauftragt, eine "Positivkarte" für das Altbergbaugebiet der Stadt Herzogenrath zu erstellen. Dazu wurden im Zeitraum 2009 bis 2011 alle verfügbaren Unterlagen sowohl zu den geologischen als auch zu den bergbaulichen Verhältnissen ausgewertet und schließlich auf Basis eines modernen EDV-Geo-Informationssystems (GIS) kartografisch dargestellt. Bewertungskriterien und Vorgehensweise sind mit der zuständigen Bergbaubehörde bei der Bezirksregierung Arnsberg abgestimmt.
Zusätzlich zur Erstellung der Positivkarte in der Standardbearbeitung (Abb. 1.1) ist seit Januar 2015 auch eine detailliertere Auszugsvariante (Abb. 1.2) erhältlich, welche eine Differenzierung unterschiedlicher bergbaulicher Ursachen abbildet, wie beispielsweise tages- und oberflächennahe Flöze, Schachtschutzzonen und Ausgasungszonen. Der Bereich der Positivkarte erstreckt sich von Herzogenrath-Straß bis Kohlscheid-Berensberg.
(Abbildungen Muster siehe PDF-Download)
Grundstückseigentümer bzw. Bevollmächtigte können bei der Stadt Herzogenrath entweder per Brief oder per Mail unter Angabe der gewünschten Bearbeitungsvariante einen entsprechenden Auszug aus der Positivkarte für ihr Grundstück beantragen. Das von der Stadt beauftragte Ingenieurbüro erstellt anschließend auf Anforderung der Stadt Herzogenrath den zugehörigen Planausschnitt, der dann wiederum an den Grundstückseigentümer bzw. Bevollmächtigten weitergeleitet wird.
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Ansprechpartner
Bauordnung und Denkmalschutz Abt. 61.2 - A 61 Amt für Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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