Briefwahl
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Beschreibung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Als Wahlhelfer/-in sind in Deutschland je nach Art der Wahl unterschiedliche Personenkreise zugelassen:
- Bei Kommunalwahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren
- Bei Bundes- und Landtagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren
- Bei Europawahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 18 Jahren
Wahlhelfer/-innen werden durch das Wahlamt der jeweiligen Gemeinde bestellt. Diese ehrenamtliche Tätigkeit darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. Bevorzugt werden allerdings Wahlhelfer/-innen, die sich freiwillig zu dieser ehrenamtlichen Tätigkeit melden.
Andere Wahlhelfer
Neben dem in Wahlämtern eingesetzten Wahlhelfer/-innen gibt es jedoch noch mehr Personen und Organisationen, die sich dafür einsetzen, dass der/-m Bürger/-in geholfen wird, an einer anstehenden Wahl teilzunehmen.
Personen und Organisationen den Bürger/-innen mit Handicap helfen, zur Wahlurne zu gelangen oder per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen (z.B. gemeinnützige oder persönliche Transportdienst und -hilfen)
die sich dafür einsetzen, dass das aktive und passive Wahlrecht genutzt wird oder werden kann
die Software, Internetdienste/-verfahren und andere Medien einsetzen, um der Bürgerschaft im Zusammenhang mit einer Wahl Entscheidungs- und Orientierungshilfen anzubieten.
Die nächsten Wahltermine Schieder-Schwalenberg sind voraussichtlich (Stand November 2022):
-
Europawahl 2024
Weitere Information zu Wahlen erhalten Sie auf den Seiten des Wahlteams: Wahlen
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Entschädigung für die Wahlhelfer in Schieder-Schwalenberg wird nach den jeweils geltenden Wahlvorschriften gezahlt
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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