Briefwahl

    Briefwahl

    Hinweise für Blomberg

    Beschreibung

    Hinweise für Blomberg

    Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können jedoch am Wahltag nicht im Wahlraum erscheinen. In diesem Fall können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen.

    Briefwahlanträge können schriftlich (Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung), per Mail oder elektronisch (siehe Randspalte, "Onlinedienstleistung") gestellt werden.

    Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

    Schriftliche Anträge, Anträge per Fax oder per E-Mail müssen zwingend folgende Angaben beinhalten:

    • Vor- und Familienname
    • Geburtsdatum
    • Wohnanschrift, ggfls. eine abweichende Versandanschrift

    Für die Entgegenahme von Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

    Bei postalischer Rücksendung der Briefwahlunterlagen - vor allem auch bei einem Versand aus dem Ausland - wird gebeten, die Dauer des Postweges zu berücksichtigen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1371327c9efc89058b40140fb957041f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice und Ordnung (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Martiniturm 1

    32825 Blomberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05235 504-444

    Fax: 05235 504-450

    E-Mail: info@blomberg-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Blomberg

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Wahlbenachrichtigung
    • ggfls. Vollmacht

    Formulare

    Hinweise für Blomberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Blomberg

    Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten und möchten Ihre Stimme zur Wahl per Brief abgeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Blomberg

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Blomberg

    Auf Ihren Antrag auf Briefwahl erhalten Sie nachfolgende Unterlagen:
    den Wahlschein, den amtlichen Stimmzettel, den amtlichen Stimmzettelumschlag, den amtlichen Wahlbriefumschlag und das Merkblatt zur Briefwahl, auf dem die Briefwahl erläutert wird.

    Briefwahl per Post:
    Kennzeichnen Sie persönlich den Stimmzettel. Legen Sie den Stimmzettel in den dafür vorgesehenen amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließen Sie diesen. Unterzeichnen Sie die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt, geben Sie Ort und Datum an. Stecken Sie den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag. Verschließen Sie den Wahlbriefumschlag.

    Senden Sie den Wahlbrief rechtzeitig an die Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag aufgedruckt ist oder geben Sie ihn persönlich dort ab.

    Fristen

    Hinweise für Blomberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Blomberg

    Kosten

    Hinweise für Blomberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Blomberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Blomberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de