Briefwahl

    Briefwahl Zusendung der Briefwahlunterlagen

    Hinweise für Metelen

    Beschreibung

    Hinweise für Metelen

    Allgemeine Informationen

    Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können jedoch am Wahltag nicht im Wahlraum erscheinen. In diesem Fall können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen.

    Wo Sie die Unterlagen beantragen können, ist auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben.

    Die Unterlagen für die Briefwahl können Sie sich zusenden lassen oder Sie holen diese im Bürgerbüro ab. Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, können Sie Ihre Stimme gleich vor Ort abgeben.

    Die Wahlunterlagen können Sie dem Wahlamt entweder zusenden oder persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeben.

    Mit dem Abholen der Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens beauftragen. Die oder der Bevollmächtigte benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht.

    Weitere Informationen zu den einzelnen Wahlen erhalten Sie hier.



    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0877bbe28aaab9f8a0abda2dcd6fb27e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Sendplatz 18

    48629 Metelen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02556 89-0

    Fax: 02556 89-11

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Metelen

    Formulare

    Hinweise für Metelen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Metelen

    Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten und möchten Ihre Stimme zur Wahl per Brief abgeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Metelen

    Auf Ihren Antrag auf Briefwahl erhalten Sie nachfolgende Unterlagen:

    • den Wahlschein,
    • den amtlichen Stimmzettel,
    • den amtlichen Stimmzettelumschlag,
    • den amtlichen Wahlbriefumschlag und
    • das Merkblatt zur Briefwahl, auf dem die Briefwahl erläutert wird

    Briefwahl per Post:

    1. Kennzeichnen Sie persönlich den Stimmzettel.
    2. Legen Sie den Stimmzettel in den dafür vorgesehenen amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließen Sie diesen.
    3. Unterzeichnen Sie die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt, geben Sie Ort und Datum an.
    4. Stecken Sie den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag.
    5. Verschließen Sie den Wahlbriefumschlag.

    Senden Sie den Wahlbrief rechtzeitig an die Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag aufgedruckt ist oder geben Sie ihn persönlich dort ab.

    Neben dem kostenlosen Transport der roten Wahlbriefe innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch die Deutsche Post AG besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen während der Öffnungszeiten des Wahlamtes im Alten Amtshaus, Sendplatz 14, abzugeben oder den großen Außen-Briefkasten am Rathauseingang zu nutzen. Dieser wird täglich geleert.

    Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde. Die ist auf dem Wahlschein mit der Unterschrift des Helfenden zu bestätigen.

    Fristen

    Hinweise für Metelen

    Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.

    Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Bis 18.00 Uhr am Freitag vor der Wahl ist die letzte Beantragung des Wahlscheins möglich.

    Die Beantragung von Wahlscheinen in den Fällen des § 25, Abs. 2 Bundeswahlordnung (BWahlO) und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist noch bis zum Wahlsonntag um 15:00 Uhr im Wahlamt möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Metelen

    Kosten

    Hinweise für Metelen

    keine (portofreier Versand innerhalb von Deutschland)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Metelen

    Informationen zu Wahlen auf der Internetseite des Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen.


    Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin beziehungsweise Ihr Helfer muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Metelen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Metelen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de