Briefwahl Zusendung der Briefwahlunterlagen
Hinweise für Metelen
Beschreibung
Hinweise für Metelen
Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können jedoch am Wahltag nicht im Wahlraum erscheinen. In diesem Fall können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen.
Wo Sie die Unterlagen beantragen können, ist auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben.
Die Unterlagen für die Briefwahl können Sie sich zusenden lassen oder Sie holen diese im Bürgerbüro ab. Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, können Sie Ihre Stimme gleich vor Ort abgeben.
Die Wahlunterlagen können Sie dem Wahlamt entweder zusenden oder persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeben.
Mit dem Abholen der Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens beauftragen. Die oder der Bevollmächtigte benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht.
Weitere Informationen zu den einzelnen Wahlen erhalten Sie hier.
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten und möchten Ihre Stimme zur Wahl per Brief abgeben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Auf Ihren Antrag auf Briefwahl erhalten Sie nachfolgende Unterlagen:
- den Wahlschein,
- den amtlichen Stimmzettel,
- den amtlichen Stimmzettelumschlag,
- den amtlichen Wahlbriefumschlag und
- das Merkblatt zur Briefwahl, auf dem die Briefwahl erläutert wird
Briefwahl per Post:
- Kennzeichnen Sie persönlich den Stimmzettel.
- Legen Sie den Stimmzettel in den dafür vorgesehenen amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließen Sie diesen.
- Unterzeichnen Sie die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt, geben Sie Ort und Datum an.
- Stecken Sie den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag.
- Verschließen Sie den Wahlbriefumschlag.
Senden Sie den Wahlbrief rechtzeitig an die Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag aufgedruckt ist oder geben Sie ihn persönlich dort ab.
Neben dem kostenlosen Transport der roten Wahlbriefe innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch die Deutsche Post AG besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen während der Öffnungszeiten des Wahlamtes im Alten Amtshaus, Sendplatz 14, abzugeben oder den großen Außen-Briefkasten am Rathauseingang zu nutzen. Dieser wird täglich geleert.
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde. Die ist auf dem Wahlschein mit der Unterschrift des Helfenden zu bestätigen.
Fristen
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Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Bis 18.00 Uhr am Freitag vor der Wahl ist die letzte Beantragung des Wahlscheins möglich.
Die Beantragung von Wahlscheinen in den Fällen des § 25, Abs. 2 Bundeswahlordnung (BWahlO) und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist noch bis zum Wahlsonntag um 15:00 Uhr im Wahlamt möglich.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Informationen zu Wahlen auf der Internetseite des Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen.
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin beziehungsweise Ihr Helfer muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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