Klärung des Nichtbestehens einer Optionspflicht beantragen
Hinweise für Kleve
Deutsche Staatsangehörigkeit: Feststellung des Fortbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit für im Inland geborene Kinder im Rahmen der Optionspflicht
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Staatsangehörigkeitsausweis
Wofür benötige ich den Staatsangehörigkeitsausweis?Der Staatsangehörigkeitsausweis der Bundesrepublik Deutschland kann deutschen Staatsbürgerinnen beziehungsweise Staatsbürgern auf Antrag ausgestellt werden, wenn Zweifel über das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit vorliegen oder ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen von einer öffentlichen deutschen oder ausländischen Stelle benötigt wird.
Ansonsten wird die deutsche Staatsangehörigkeit mit einem gültigen Personalausweis oder einem Reisepass nachgewiesen. Diese Nachweise reichen in der Regel aus, um Ihre deutsche Staatsangehörigkeit zu belegen.
Wo stelle ich meinen Antrag?
Zuständig für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ist die Staatsangehörigkeitsbehörde bei der Kreisverwaltung, in deren Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz haben.
Hinweis: Sofern Sie Ihren dauernden Aufenthalt im Ausland haben, stellen Sie den Antrag bitte über die jeweilige deutsche Auslandsvertretung oder direkt beim Bundesverwaltungsamt in Köln. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Wie stelle ich meinen Antrag?
Sie können den Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit einfach über den Online-Dienst stellen. Falls Sie dazu keine Möglichkeit haben, steht Ihnen auf der rechten Seite unter Dokumente ein Antragsvordruck zum Herunterladen zur Verfügung.
Vor Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises prüft die Staatsangehörigkeitsbehörde,
- ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutsche bzw. Deutscher erworben haben bzw.
- ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutsche bzw. Deutscher ggf. verloren haben.
Dabei ist die Staatsangehörigkeitsbehörde in erster Linie auf Ihre Angaben und Unterlagen angewiesen. Welche Unterlagen erforderlich sind, entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt Staatsangehörigkeitsausweis, welches in diesem Link oder auf der rechten Seite unter Dokumente zu finden sind.
Hinweise zum Erklärungserwerb nach § 5 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Seit dem 20.08.2021 können Personen, die nach dem 23.05.1949 geboren wurden, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung erwerben, wenn kein Erwerb durch Abstammung erfolgen konnte, trotz eines deutschen Elternteils. (§ 5 Staatsangehörigkeitsgesetz - StAG).
Durch diese neue Erwerbsmöglichkeit wird den vormals geltenden geschlechterdiskriminierenden Regelungen im Staatsangehörigkeitsrecht Rechnung getragen und einer bisher benachteiligten Gruppe die Möglichkeit des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit sehr erleichtert.
Ziel der neuen Regelungen ist es Personen zu helfen, die die deutsche Staatsangehörigkeit
(1) nicht durch Geburt erwerben konnten, wenn z.B. "nur" die Mutter deutsch war zum Zeitpunkt der Geburt
oder
(2) ihre durch Geburt erworbene deutsche Staatsangehörigkeit wieder verloren haben.
Schwerwiegende strafrechtliche Verurteilungen im In- und Ausland können dazu führen, dass der Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Erklärung nicht möglich ist.
Auch wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft bereits anderweitig erworben, danach aber wieder verloren haben, sind Sie in der Regel nicht erklärungsberechtigt gemäß § 5 StAG.
Die Erklärung muss bis zum 19.08.2031 erfolgen.
Wie gebe ich den Antrag auf Erklärungserwerb nach § 5 StAG ab?
Auf der rechten Seite der Webseite finden Sie einen Vordruck für den Antrag auf Erklärungserwerb nach § 5 StAG. Bitte füllen Sie diesen vollständig aus und senden ihn uns zu.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Voraussetzungen
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- Sie haben das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Sie haben zusätzlich zu mindestens einer durch Abstammung von Ihren Eltern begründeten ausländischen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erworben.
- Sie sind gegenwärtig im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit; sie darf nicht nach Ihrer Geburt beispielsweise durch Antragserwerb einer anderen Staatsangehörigkeit verloren gegangen sein.
- Sie gelten als „in Deutschland aufgewachsen“, das heißt,
- Sie haben oder hatten Ihren Lebensmittelpunkt acht Jahre lang in Deutschland,
- Sie haben in Deutschland sechs Jahre lang eine Schule besucht,
- Sie haben hier einen Schulabschluss erworben oder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder
- Sie besitzen neben der deutschen Staatsangehörigkeit nur eine EU-Staatsangehörigkeit oder die der Schweiz
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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- Die Feststellung des Fortbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit (Nichtbestehen einer Optionspflicht) müssen Sie bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde beantragen.
- Verwenden Sie für Ihre Antragstellung das dazu von der Staatsangehörigkeitsbehörde zum Download bereitgestellte oder Ihnen auf Anforderung zugeschickte Antragsformular.
- Reichen Sie das von Ihnen vollständig ausgefüllte Antragsformular mit allen benötigten Nachweisen (siehe „Erforderliche Unterlagen“) in gut lesbaren Kopien (auf weißem Papier, DIN A4) bei der Staatsangehörigkeitsbehörde ein.
- Nach Eingang der Antragsunterlagen wird sich die Staatsangehörigkeitsbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen. Vorher brauchen Sie weiter nichts zu tun
- Im Verlauf des Verfahrens wird die Staatsangehörigkeitsbehörde sie auffordern, ihr die Originalunterlagen zur Überprüfung vorzulegen; sie erhalten die Unterlagen anschließend zurück.
- Wird festgestellt, dass Sie nicht optionspflichtig sind, wird Ihnen ein Bescheid über den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit erteilt.
Fristen
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Der Bescheid über den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit (Nichtbestehen einer Optionspflicht) wird einmalig erteilt und sollte daher sicher und dauerhaft aufbewahrt werden. Er wird nicht neu ausgestellt, wenn er verloren geht.
Bearbeitungsdauer
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Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt unter anderem von der sachlichen Richtigkeit Ihrer Angaben, der Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen und den aktuelle Kapazitäten der Staatsangehörigkeitsbehörde ab.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 08.02.2022
Stichwörter
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