Deutsche Staatsangehörigkeit Feststellung des Fortbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit für im Inland geborene Kinder im Rahmen der OptionspflichtOnline erledigen

    Klärung des Nichtbestehens einer Optionspflicht beantragen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Deutsche Staatsangehörigkeit: Feststellung des Fortbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit für im Inland geborene Kinder im Rahmen der Optionspflicht

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Für die Antragsstellung beim Bundesverwaltungsamt nutzen Sie bitte unsere Antragsvordrucke. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle benötigten Angaben vorliegen und Rückfragen erspart bleiben.

    Es stehen folgende Dokumente zur Verfügung: 

    • Antrag N - Antragsvordruck
    • Merkblatt mit Hinweisen für die Antragstellung
    • Informationen zum Datenschutz
    • Formular zur Bevollmächtigung einer anderen Person

    Füllen Sie den Antragsvordruck deutlich lesbar, sorgfältig, vollständig und in deutscher Sprache aus.

    Bitte die Unterlagen und Nachweise - soweit nicht anders angegeben - als einfache Kopien beifügen.

     

    Mögliche Urkunden zum Nachweis Ihrer Abstammung und Identität

    • Ihre Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde
    • Ihr aktuelles gültiges Ausweisdokument (z. B. Reisepass, Identitätskarte, Ausländerausweis)

     

    Mögliche Nachweise zum Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit (soweit vorhanden)

    • Deutsche Aufenthaltserlaubnisse, Aufenthaltstitel und Visa
    • Auszug aus dem deutschen Melderegister
    • Frühere deutsche Personaldokumente (z. B. deutscher Reisepass, Personalausweis; Kinderausweis)
    • Unterlagen über den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (z. B. Einbürgerungsurkunde)
    • Unterlagen über den freiwilligen Beitritt in die Streitkräfte eines ausländischen Staates

     

    Weitere hilfreiche Unterlagen (soweit zutreffend) 

    • Adoptionsunterlagen
    • Namensänderungsurkunden/-bescheinigungen
    • Unterlagen zum Sorgerecht (bei Anträgen von Kindern bis 16 Jahren)

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_cc4361953c5b35864e62eba9dfc4288d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Goebenstraße 4 - 8

    41061 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

     

    Bitte die Unterlagen und Nachweise - soweit nicht anders angegeben - als einfache Kopien beifügen.

     

    Mögliche Urkunden zum Nachweis Ihrer Abstammung und Identität

    • Ihre Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde
    • Ihr aktuelles gültiges Ausweisdokument (z. B. Reisepass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
    •  

     

    Mögliche Nachweise zum Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit (soweit vorhanden)

    • Deutsche Aufenthaltserlaubnisse, Aufenthaltstitel und Visa
    • Auszug aus dem deutschen Melderegister
    • Frühere deutsche Personaldokumente (z. B. deutscher Reisepass, Personalausweis; Kinderausweis)
    • Unterlagen über den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (z. B. Einbürgerungsurkunde)
    • Unterlagen über den freiwilligen Beitritt in die Streitkräfte eines ausländischen Staates

     

    Weitere hilfreiche Unterlagen (soweit zutreffend) 

    • Adoptionsunterlagen
    • Namensänderungsurkunden/-bescheinigungen
    • Unterlagen zum Sorgerecht (bei Anträgen von Kindern bis 16 Jahren)

    Formulare

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    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Mönchengladbach

    • Sie haben das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet.
    • Sie haben zusätzlich zu mindestens einer durch Abstammung von Ihren Eltern begründeten ausländischen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erworben.
    • Sie sind gegenwärtig im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit; sie darf nicht nach Ihrer Geburt beispielsweise durch Antragserwerb einer anderen Staatsangehörigkeit verloren gegangen sein.
    • Sie gelten als „in Deutschland aufgewachsen“, das heißt,
      • Sie haben oder hatten Ihren Lebensmittelpunkt acht Jahre lang in Deutschland,
      • Sie haben in Deutschland sechs Jahre lang eine Schule besucht,
      • Sie haben hier einen Schulabschluss erworben oder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder
      • Sie besitzen neben der deutschen Staatsangehörigkeit nur eine EU-Staatsangehörigkeit oder die der Schweiz

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Mönchengladbach

    • Die Feststellung des Fortbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit (Nichtbestehen einer Optionspflicht) müssen Sie bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde beantragen.
    • Verwenden Sie für Ihre Antragstellung das dazu von der Staatsangehörigkeitsbehörde zum Download bereitgestellte oder Ihnen auf Anforderung zugeschickte Antragsformular.
    • Reichen Sie das von Ihnen vollständig ausgefüllte Antragsformular mit allen benötigten Nachweisen (siehe „Erforderliche Unterlagen“) in gut lesbaren Kopien (auf weißem Papier, DIN A4) bei der Staatsangehörigkeitsbehörde ein.
    • Nach Eingang der Antragsunterlagen wird sich die Staatsangehörigkeitsbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen. Vorher brauchen Sie weiter nichts zu tun
    • Im Verlauf des Verfahrens wird die Staatsangehörigkeitsbehörde sie auffordern, ihr die Originalunterlagen zur Überprüfung vorzulegen; sie erhalten die Unterlagen anschließend zurück.
    • Wird festgestellt, dass Sie nicht optionspflichtig sind, wird Ihnen ein Bescheid über den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit erteilt.

    Fristen

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    Der Bescheid über den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit (Nichtbestehen einer Optionspflicht) wird einmalig erteilt und sollte daher sicher und dauerhaft aufbewahrt werden. Er wird nicht neu ausgestellt, wenn er verloren geht.

    Bearbeitungsdauer

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    Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt unter anderem von der sachlichen Richtigkeit Ihrer Angaben, der Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen und den aktuelle Kapazitäten der Staatsangehörigkeitsbehörde ab.

    Kosten

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    Die Feststellungsentscheidung ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 08.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de