Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung von Wildtieren
Hinweise für Coesfeld
Beschreibung
Hinweise für Coesfeld
Die Trichinenprobenentnahme kann nach geltendem Recht durch die zuständige Behörde auf den Jäger mit gültigem Jahresjagdschein übertragen werden. Voraussetzung für die Übertragung sind die Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie eine Schulung zur Entnahme und Kennzeichnung der Trichinenproben. Bei einem Jagdscheininhaber wird von der notwendigen Zuverlässigkeit ausgegangen, sofern keine Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel aufkommen lassen.
Der Antrag zur Beauftragung ist schriftlich bei der Abteilung Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung des Kreises Coesfeld einzureichen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die Schulung und eine Kopie des Jagdscheines beizufügen. Das Antragsformular finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Achtung!
Zur Übertragung der Trichinenprobenentnahme auf einen Jäger mit gültigem Jahresjagdschein, müssen grundsätzlich immer die Anträge
- Registrierung für die Abgabe von Wild oder Wildfleisch
- Antrag auf Übertragung der Trichinenprobeentnahme u. Kennzeichnung bei erlegten Wildschweinen durch Jäger
gleichzeitig gestellt werden.
Wichtig!
Für die Bestellung der Wildursprungsmarken, müssen Sie über die Möglichkeit des Online Bezahlens (ePayment / Online Banking Zugang) verfügen. Sie können den Betrag nicht überweisen! Er wird am Ende des Assistenten elektronisch bezahlt. Als Zahlverfahren stehen GiroPay, PayDirect, Kreditkarte (nur VISA und Mastercard) zur Verfügung.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
39 - Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02541 18-3912
Fax: 02541 18-3999
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Für die Übertragung der Trichinenprobenentnahme vom Veterinäramt auf einen Jäger.
Folgende Voraussetzungen müssen dazu vorliegen:
- die Vollendung des 18. Lebensjahres
- Schulungsnachweis
- Eine Registrierung des Jägers beim Veterinäramt
- ein gültiger Jagdschein
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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