Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung von Wildtieren
Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung von Wildtieren
Hinweise für Mönchengladbach
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Gemäß § 6 Abs. 2 Tierische-Lebensmittel-Überwachungs-VO können Sie die Übertragung der Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen und die Kennzeichnung beantragen. Hierzu ist eine förmliche Antragstellung beim Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit notwendig. Bei der Beantragung ist ein entsprechender Schulungsnachweis sowie eine Kopie Ihres Jagdscheins vorzulegen.
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Ansprechpartner
Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 25-2831
Fax: 02161 25-2849
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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