Räum- und Streupflicht

    Winterdienst

    Hinweise für Wegberg

    Beschreibung

    Hinweise für Wegberg

    Der Winterdienst erfolgt im Rahmen der Stadt Wegberg als Träger der Straßenbaulast nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) obliegenden allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Das Stadtgebiet ist hierzu in Streubezirke aufgeteilt. Der Winterdienst erfolgt grundsätzlich im Zeitraum von Mitte November bis Mitte März eines Jahres.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2f2c51aa4af88ca989965096cae5d5f1

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 15.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Baubetriebshof

    Adresse

    Hausanschrift

    Hospitalstraße 1

    41844 Wegberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02434 83-811

    E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wegberg

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wegberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wegberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de