Räum- und Streupflicht

    Winterdienst

    Hinweise für Solingen

    Beschreibung

    Hinweise für Solingen

    • Gebührenpflichtig sind die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer:innen erschlossener Grundstücke.
    • Eigentümer ist die Person, die als Eigentümer:in im Grundbuch eingetragen ist.
    • Eine Abrechnung mit den Mietern und Pächtern ist satzungsgemäß nicht möglich.
    • Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Beginn des Monats, der auf den Beginn der regelmäßigen Reinigung der Straße erfolgt.
    • Sie erlischt mit Ablauf des Monats, in dem die regelmäßige Reinigung eingestellt wird
    • Erfolgt ein Wechsel im Eigentum, so ist mit Beginn des auf den Wechsel folgenden Monats der Rechtsnachfolger (i.d.R der Erwerber) gebührenpflichtig. Als Tag des Wechsels gilt der Tag der Eintragung im Grundbuch.
    • Die Technischen Betriebe Solingen erhalten hierüber eine Nachricht durch das Amtsgericht.
    Digitale Bescheide

    Ihre Winterdienstgebührenbescheide können Sie digital über das Bürgerkonto "Mein Solingen" erhalten. 

    Mehr Informationen zu Grundabgaben und dem Bürgerkonto "Mein Solingen" finden Sie hier: Grundabgaben

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8c5fe5b33bdcef490a90807a35fb6e09

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    90-TBS Technische Betriebe Solingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Dültgenstaler Straße 61

    42719 Solingen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    90-1043 Sonstige Grundbesitzabgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Dültgenstaler Straße 61

    42719 Solingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0212 290-4548

    Fax: 0212 290-4360

    E-Mail: tbs.grundabgaben@solingen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    90-104 Grundabgaben / Gebühren

    Adresse

    Hausanschrift

    Dültgenstaler Straße 61

    42719 Solingen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Solingen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Solingen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Solingen

    Hinterliegergrundstücke sind solche, die nicht unmittelbar an die öffentliche Erschließungsstraße grenzen, sondern mittelbar - zum Beispiel durch einen Privatweg oder eine Privatstraße - an die öffentliche Erschließungsstraße angebunden sind.

    Privatwege/Privatstraßen werden von der Stadt nicht gereinigt, da sie nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Für mittelbar erschlossene Grundstücke (Hinterlieger) wird im gleichen Umfang Straßenreinigungsgebühr erhoben

    Die Winterwartung der Gehwege obliegt den Anliegern. Näheres dazu regelt der § 2 der Straßenreinigungssatzung (siehe unter Downloads).

    Weitere Informationen

    Hinweise für Solingen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de