Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren
Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, wird Ihnen mit einer Anhörung die Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.
Beschreibung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Sie haben die Möglichkeit, eine Ordnungswidrigkeit bei der Stadtverwaltung anzuzeigen. Die Verwaltung prüft, ob ein Verfahren eingeleitet wird. Für den Fall, dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet wird, wird die anzeigende Person namentlich als Zeugin oder Zeuge genannt. Kommt es Laufe des Verfahrens zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, so muss die anzeigende Person hier ebenfalls als Zeugin oder Zeuge zur Verfügung stehen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 05242 963-480
E-Mail: ordnungsamt@rh-wd.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Schriftliche Anzeige mit folgenden Angaben
- Tattag, -ort und -zeit
- Kontaktdaten der anzeigenden Person
- Ggf. Beweisfoto
Formulare
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: nein
Voraussetzungen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Verfahrensablauf
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Die eingereichte Anzeige wird geprüft, ggf. wird ein Verfahren eingeleitet. Der konkrete Verfahrensablauf ist vom Einzelfall abhängig.
Fristen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Abhängig vom Einzelfall
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Weitere Informationen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 24.05.2022
Stichwörter
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück