Verwarnungs- und Bußgelder im Straßenverkehr Anhörung

    Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren

    Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, wird Ihnen mit einer Anhörung die Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sie haben die Möglichkeit, eine Ordnungswidrigkeit bei der Stadtverwaltung anzuzeigen. Die Verwaltung prüft, ob ein Verfahren eingeleitet wird. Für den Fall, dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet wird, wird die anzeigende Person namentlich als Zeugin oder Zeuge genannt. Kommt es Laufe des Verfahrens zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, so muss die anzeigende Person hier ebenfalls als Zeugin oder Zeuge zur Verfügung stehen. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3e52ab47a866552580540332e26cc14e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Schriftliche Anzeige mit folgenden Angaben

    • Tattag, -ort und -zeit
    • Kontaktdaten der anzeigenden Person
    • Ggf. Beweisfoto

    Formulare

    Formulare vorhanden: ja
    Schriftform erforderlich: nein
    Formlose Antragsstellung möglich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die eingereichte Anzeige wird geprüft, ggf. wird ein Verfahren eingeleitet. Der konkrete Verfahrensablauf ist vom Einzelfall abhängig.

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Abhängig vom Einzelfall

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 24.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de