Verwarnungs- und Bußgelder im Straßenverkehr Anhörung

    Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren

    Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, wird Ihnen mit einer Anhörung die Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Honnef

    Sie können bei der Stadt Bad Honnef einen Verkehrsverstoß zur Anzeige bringen und eine sog. Fremdanzeige stellen. Grundsätzlich werden Bußgeldverfahren von Amts wegen nach Ermessen der Straßenverkehrsbehörde eingeleitet (§ 47 Abs.1 OWiG). Somit ist eine Anzeige durch eine Privatperson von der Behörde zunächst als Anregung zu sehen, einen bekannt gewordenen Sachverhalt zu überprüfen.

    Sofern die Überprüfung tatsächlich Anhaltspunkte eines verkehrswidrigen Verhaltens aufzeigt, wird unter Vorliegen folgender Punkte diese Anzeige auch weiterverfolgt:

    • Die Anzeige darf nicht anonym erfolgt sein, d.h. Name und Anschrift müssen benannt werden.
    • Foto des betreffenden Kraftfahrzeugs, welches den Tatverstoß erkennen lässt
    • Tatzeit und Tatort sowie ggf. ergänzende Angaben zum falsch parkenden Kraftfahrzeug

    Anzeigen ohne Zeugenbenennung bzw. ohne Lichtbild werden nicht weiterverfolgt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a439ce5da8ebe319df16c717c8efa6fb

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 19.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef

    ausgefüllte Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Formulare

    Hinweise für Bad Honnef

    Formulare vorhanden: ja
    Schriftform erforderlich: nein
    Formlose Antragsstellung möglich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: nein

    Voraussetzungen

    -    Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Honnef

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bad Honnef

    • Die zuständige Behörde sendet Ihnen die Mitteilung zu, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen.
    • In dem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Sie sich zu dem Vorwurf äußern können.
    • Sie können Ihre Angaben schriftlich auf dem Anhörungsbogen oder online machen.
    • Wenn Sie die Angaben schriftlich machen möchten, füllen Sie die Felder auf dem Anhörungsbogen aus und senden ihn anschließend per Post an die zuständige Behörde.
    • Wenn Sie die Angaben online machen möchten, folgen Sie dem in dem Schreiben angegebenen Link und geben Sie dort den im Schreiben genannten Zugangscode ein. Anschließend füllen Sie die geforderten Felder aus und drücken auf den Button „Absenden“.
    • Nach Prüfung Ihrer Angaben informiert Sie die Behörde, ob der Vorwurf bestehen bleibt.

    Fristen

    Hinweise für Bad Honnef

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Honnef

    Kosten

    Hinweise für Bad Honnef

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Honnef

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Honnef

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 24.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bad Honnef

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de