Parkverstoß melden
Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, wird Ihnen mit einer Anhörung die Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Ihnen ist ein Parkverstoß aufgefallen, den Sie melden möchten. Dann können Sie als Privatperson eine schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde stellen und eine sogenannte Fremdanzeige erstatten. Diese Anzeige wird im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens bearbeitet.
Bitte nutzen Sie für eine Fremdanzeige den untenstehenden Formularlink und fügen ein aussagekräftiges Foto, auf dem der Parkverstoß eindeutig erkennbar ist, bei.
Bitte beachten Sie, dass der Parkverstoß den Sie anzeigen möchten, innerhalb von Viersen liegen muss, ansonsten ist die Stadtverwaltung zuständig, in der der Tatort liegt.
Wichtig:
Anonyme Anzeigen werden nicht weiterverfolgt, da Sie eventuell im Verfahren als Zeuge aussagen müssen.
Sie erhalten als anzeigende Person und damit als Zeugin oder Zeuge grundsätzlich keine Rückmeldung zum Ausgang oder Bearbeitungsstand des Verfahrens.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08.30 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Anhörungsbogen
- Alternativ: Anschreiben mit dem Aktenzeichen sowie dem Zugangscode, falls Sie die Anhörung online nutzen möchten
Formulare
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: nein
Voraussetzungen
- Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Viersen
Verfahrensablauf
- Die zuständige Behörde sendet Ihnen die Mitteilung zu, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen.
- In dem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Sie sich zu dem Vorwurf äußern können.
- Sie können Ihre Angaben schriftlich auf dem Anhörungsbogen oder online machen.
- Wenn Sie die Angaben schriftlich machen möchten, füllen Sie die Felder auf dem Anhörungsbogen aus und senden ihn anschließend per Post an die zuständige Behörde.
- Wenn Sie die Angaben online machen möchten, folgen Sie dem in dem Schreiben angegebenen Link und geben Sie dort den im Schreiben genannten Zugangscode ein. Anschließend füllen Sie die geforderten Felder aus und drücken auf den Button „Absenden“.
- Nach Prüfung Ihrer Angaben informiert Sie die Behörde, ob der Vorwurf bestehen bleibt.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Viersen
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Viersen
Weitere Informationen
Hinweise für Viersen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 24.05.2022