Verwarnungs- und Bußgelder im Straßenverkehr Anhörung

    Parkverstoß melden

    Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, wird Ihnen mit einer Anhörung die Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Ihnen ist ein Parkverstoß aufgefallen, den Sie melden möchten. Dann können Sie als Privatperson eine schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde stellen und eine sogenannte Fremdanzeige erstatten. Diese Anzeige wird im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens bearbeitet.

    Bitte nutzen Sie für eine Fremdanzeige den untenstehenden Formularlink und fügen ein aussagekräftiges Foto, auf dem der Parkverstoß eindeutig erkennbar ist, bei.

    Bitte beachten Sie, dass der Parkverstoß den Sie anzeigen möchten, innerhalb von Viersen liegen muss, ansonsten ist die Stadtverwaltung zuständig, in der der Tatort liegt.

    Wichtig:

    Anonyme Anzeigen werden nicht weiterverfolgt, da Sie eventuell im Verfahren als Zeuge aussagen müssen. 

    Sie erhalten als anzeigende Person und damit als Zeugin oder Zeuge grundsätzlich keine Rückmeldung zum Ausgang oder Bearbeitungsstand des Verfahrens.

     

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 08.30 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_958598605baafc0900e11843fae3d956

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbearbeitung Straßenverkehrsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Rathaus 1

    41751 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachbearbeitung Straßenverkehrsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Rathaus 1

    41751 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachbearbeitung Straßenverkehrsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Rathaus 1

    41751 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    -    Anhörungsbogen
    -    Alternativ: Anschreiben mit dem Aktenzeichen sowie dem Zugangscode, falls Sie die Anhörung online nutzen möchten

    Formulare

    Formulare vorhanden: ja
    Schriftform erforderlich: nein
    Formlose Antragsstellung möglich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: nein

    Voraussetzungen

    -    Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Viersen

    Verfahrensablauf

    • Die zuständige Behörde sendet Ihnen die Mitteilung zu, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen.
    • In dem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Sie sich zu dem Vorwurf äußern können.
    • Sie können Ihre Angaben schriftlich auf dem Anhörungsbogen oder online machen.
    • Wenn Sie die Angaben schriftlich machen möchten, füllen Sie die Felder auf dem Anhörungsbogen aus und senden ihn anschließend per Post an die zuständige Behörde.
    • Wenn Sie die Angaben online machen möchten, folgen Sie dem in dem Schreiben angegebenen Link und geben Sie dort den im Schreiben genannten Zugangscode ein. Anschließend füllen Sie die geforderten Felder aus und drücken auf den Button „Absenden“.
    • Nach Prüfung Ihrer Angaben informiert Sie die Behörde, ob der Vorwurf bestehen bleibt.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Viersen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Viersen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 24.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de