Verwarnungs- und Bußgelder im Straßenverkehr Anhörung

    Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren

    Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, wird Ihnen mit einer Anhörung die Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.

    Beschreibung

    Hinweise für Düsseldorf

    Online-Darstellung einer Verwarnung aus dem ruhenden Verkehr mit sofortiger Zahlmöglichkeit.
    Bußgelder (ab 60 Euro) können nicht angezeigt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_45fc72ae5edddf997d97c8a1523ab125

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Allgemeine Verwaltungs- und Ordnungsangelegenheiten - 32/1

    Adresse

    Hausanschrift

    Worringer Straße 111

    40210 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 89-91

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düsseldorf

    Keine - allerdings müssen Hinweiskarte mit Zugangscode und Kfz-Kennzeichen des verwarnten Fahrzeugs vorliegen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: ja
    Schriftform erforderlich: nein
    Formlose Antragsstellung möglich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Düsseldorf

    Hinweiskarte mit Zugangscode muss vorliegen Kfz-Kennzeichen des verwarnten Fahrzeugs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Düsseldorf

    Verfahrensablauf

    • Die zuständige Behörde sendet Ihnen die Mitteilung zu, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen.
    • In dem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Sie sich zu dem Vorwurf äußern können.
    • Sie können Ihre Angaben schriftlich auf dem Anhörungsbogen oder online machen.
    • Wenn Sie die Angaben schriftlich machen möchten, füllen Sie die Felder auf dem Anhörungsbogen aus und senden ihn anschließend per Post an die zuständige Behörde.
    • Wenn Sie die Angaben online machen möchten, folgen Sie dem in dem Schreiben angegebenen Link und geben Sie dort den im Schreiben genannten Zugangscode ein. Anschließend füllen Sie die geforderten Felder aus und drücken auf den Button „Absenden“.
    • Nach Prüfung Ihrer Angaben informiert Sie die Behörde, ob der Vorwurf bestehen bleibt.

    Fristen

    Hinweise für Düsseldorf

    Aufruf max. 7 Tage ab Tattag möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Düsseldorf

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Düsseldorf

    Weitere Informationen

    Hinweise für Düsseldorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 24.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Düsseldorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de