Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren zu Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass ErteilungOnline erledigen

    Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen

    Sie möchten zu einem besonderen Anlass, etwa zu einem öffentlichen Fest, einer Messe oder einem Markt (z.B. Kirmes, Weihnachtsmarkt etc.) Waren zum Sofortverkauf anbieten? Wenn Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle haben, benötigen Sie keine Reisegewerbekarte.

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Wenn eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum geplant und durchgeführt werden soll, ist damit fast immer eine Einschränkung des Straßenverkehrs verbunden. Oftmals ist es notwendig, Straßenteile abzusperren oder Busse umzuleiten. Deshalb wird dafür eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung des Teams Verkehrssicherheit und -regelungen benötigt.

    Bitte prüfen Sie vorher, ob eine Anzeige der Veranstaltung bei der  Zentralen Veranstaltungskoordination und den Bezirksämtern erforderlich ist. Dies ist in der Regel bei Veranstaltungen außerhalb von genehmigten Versammlungsstätten der Fall.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Bielefeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Ravensberger Park 5

    33607 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0521 51-0

    Fax: 0521 51-8409

    E-Mail: gewerbe@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Verkehr Abteilung Mobilitätsplanung Team Verkehrssicherheit und -regelungen Veranstaltungen

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 92

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6245

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt Büro für Zentrale Veranstaltungskoordination und Veranstaltungssicherheit ZVK

    Adresse

    Hausanschrift

    Ravensberger Park 5

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3315

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bielefeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Ravensberger Park 5

    33607 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0521 51-0

    Fax: 0521 51-8409

    E-Mail: gewerbe@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort.Angaben zu Ort und Art des Verkaufsstandes sowie zum Warensortiment.

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sie möchten Waren (keine Dienstleistungen) auf einer bestimmten Veranstaltung oder zu einem bestimmten Anlass anbieten.
    • Der Verkauf der Waren, die Sie anbieten möchten, darf nicht im Reisegewerbe verboten sein (verboten sind z.B. Edelmetalle, Edelsteine, Alkohol mit bestimmten Ausnahmen)
    • Sie bieten die Waren auf der Veranstaltung selbst, zumindest aber am Rande der betreffenden Veranstaltung an. Es muss also ein zeitlicher und räumlicher Zusammenhang zu der Veranstaltung bestehen (z.B. auf dem Vorplatz oder den Zufahrtstraßen).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie beantragen die Erlaubnis unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde.
    • Die Entscheidung der Behörde wird Ihnen in Textform oder schriftlich mitgeteilt.

    Kosten

    Hinweise für Bielefeld

    • 38,00 € bis 767,00 € für die Erteilung einer Erlaubnis je nach Art und Umfang der Genehmigung
    • bis zu 2.301,00 € Gebühren für größere Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand


    Zahlung per Überweisung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sind, die Sie zum Feilbieten bestimmter oder Waren aller Art berechtigt, so benötigen Sie nicht auch noch die Erlaubnis der zuständigen Behörde, wenn Sie bei der Veranstaltung von Messen, Ausstellungen, Märkten oder öffentlichen Festen entsprechende Waren feilbieten möchten.

    Die gewerberechtliche Erlaubnis ersetzt keine nach anderem Fachrecht (z.B. Straßenrecht) erforderlichen Erlaubnisse oder Genehmigungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Bielefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de