Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen
Sie möchten zu einem besonderen Anlass, etwa zu einem öffentlichen Fest, einer Messe oder einem Markt (z.B. Kirmes, Weihnachtsmarkt etc.) Waren zum Sofortverkauf anbieten? Wenn Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle haben, benötigen Sie keine Reisegewerbekarte.
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben wollen, bedürfen Sie grundsätzlich der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben,
- Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller*in oder nach Schaustellerart ausübt.
Begriffserklärung:
Feilbieten = Die Übergabe der Ware erfolgt direkt beim Verkauf.
Bestellungen aufsuchen = Der Auftrag erfolgt im direkten Kontakt für eine künftige Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen.
Anbieten = Erledigung erfolgt sofort.
Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher*innen erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
Sie betreiben ein stehendes Gewerbe, wenn Ihre Kundschaft an Sie herantritt und ein reisendes Gewerbe, wenn die Initiative zur Erbingung der Leistung durch Sie erfolgt und Sie unangemeldet mögliche Kunden und Kundinnen aufsuchen (Tür-zu-Tür-Geschäft).
Soweit die Reisegewerbekarte inhaltlich beschränkt ist, ist jede Erweiterung der gewerblichen Tätigkeit oder der angebotenen Waren und Leistungen erlaubnispflichtig.
Die Reisegewerbekarte gilt bundesweit.
Soweit Sie Arbeitnehmende beschäftigen, benötigen diese eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie Ihrer Reisegewerbekarte, sofern sie unmittelbar mit Kunden in Kontakt treten sollen; dies gilt auch, wenn die Beschäftigten an einem anderen Ort als der Inhaber oder die Inhaberin tätig sind. Die Reisegewerbekarte, Kopie oder Zweitschrift ist während der Reisegewerbetätigkeit mitzuführen.
Es gibt auch reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten, für die Sie keine Reisegewerbekarte benötigen. Weitere Informationen finden Sie unter § 55a Gewerbeordnung (GewO) und § 55b Gewerbeordnung (GewO).
Online-Dienste
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Ordnung und Gewerbe - Abteilung 361
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0214 406-36111
E-Mail: 361-gewerbe@stadt.leverkusen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leverkusen
Der Antrag kann erst dann bearbeitet werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen:
- Ein Lichtbild,
- ein Führungszeugnis Belegart 0 (das können Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt beantragen, Auszug für eine Behörde),
- einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (das können Sie ebenfalls bei Ihrem Einwohnermeldeamt beantragen, Auszug für eine Behörde)
- ein Umsatzsteuerheft beziehungsweise ein Befreiungsschein (erhältlich bei Ihrem Finanzamt), nach Erhalt der Reisegewerbekarte
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
- einen Auszug aus der Schuldnerkartei des örtlichen Amtsgerichts
- einen Nachweis über die Teilnahme an einem Hygienelehrgang (für Lebensmittel)
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Sie möchten Waren (keine Dienstleistungen) auf einer bestimmten Veranstaltung oder zu einem bestimmten Anlass anbieten.
- Der Verkauf der Waren, die Sie anbieten möchten, darf nicht im Reisegewerbe verboten sein (verboten sind z.B. Edelmetalle, Edelsteine, Alkohol mit bestimmten Ausnahmen)
- Sie bieten die Waren auf der Veranstaltung selbst, zumindest aber am Rande der betreffenden Veranstaltung an. Es muss also ein zeitlicher und räumlicher Zusammenhang zu der Veranstaltung bestehen (z.B. auf dem Vorplatz oder den Zufahrtstraßen).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie beantragen die Erlaubnis unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde.
- Die Entscheidung der Behörde wird Ihnen in Textform oder schriftlich mitgeteilt.
Kosten
Hinweise für Leverkusen
- Bei Antragstellung wird eine Vorabgebühr in Höhe von 50,00 EUR erhoben, die später mit der Gebühr der Reisegewerbekarte verrechnet wird.
- Die Gesamtgebühr richtet sich nach der Art des ausgeübten Gewerbes, jedoch beträgt sie mindestens 300,00 EUR.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sind, die Sie zum Feilbieten bestimmter oder Waren aller Art berechtigt, so benötigen Sie nicht auch noch die Erlaubnis der zuständigen Behörde, wenn Sie bei der Veranstaltung von Messen, Ausstellungen, Märkten oder öffentlichen Festen entsprechende Waren feilbieten möchten.
Die gewerberechtliche Erlaubnis ersetzt keine nach anderem Fachrecht (z.B. Straßenrecht) erforderlichen Erlaubnisse oder Genehmigungen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
Hinweise für Leverkusen