Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren zu Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass Erteilung

    Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen

    Sie möchten zu einem besonderen Anlass, etwa zu einem öffentlichen Fest, einer Messe oder einem Markt (z.B. Kirmes, Weihnachtsmarkt etc.) Waren zum Sofortverkauf anbieten? Wenn Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle haben, benötigen Sie keine Reisegewerbekarte.

    Beschreibung

    Hinweise für Korschenbroich

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Kultur und Archiv

    Adresse

    Hausanschrift

    Don-Bosco-Straße 6

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-107

    Fax: 02161 613-298

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt 01: Referat des Bürgermeisters

    Adresse

    Hausanschrift

    Sebastianusstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-269

    Fax: 02161 613-299

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Kultur und Archiv

    Adresse

    Hausanschrift

    Don-Bosco-Straße 6

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-107

    Fax: 02161 613-298

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt 40: Bildung, Kultur und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Don-Bosco-Straße 6

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-212

    Fax: 02161 613-298

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Korschenbroich

    Adresse

    Hausanschrift

    Sebastianusstr. 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161/613-113

    Fax: 02161/613-218

    E-Mail: Ordnungswesen@korschenbroich.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Kultur und Archiv

    Adresse

    Hausanschrift

    Don-Bosco-Straße 6

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-107

    Fax: 02161 613-298

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt 40: Bildung, Kultur und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Don-Bosco-Straße 6

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-212

    Fax: 02161 613-298

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort.Angaben zu Ort und Art des Verkaufsstandes sowie zum Warensortiment.

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sie möchten Waren (keine Dienstleistungen) auf einer bestimmten Veranstaltung oder zu einem bestimmten Anlass anbieten.
    • Der Verkauf der Waren, die Sie anbieten möchten, darf nicht im Reisegewerbe verboten sein (verboten sind z.B. Edelmetalle, Edelsteine, Alkohol mit bestimmten Ausnahmen)
    • Sie bieten die Waren auf der Veranstaltung selbst, zumindest aber am Rande der betreffenden Veranstaltung an. Es muss also ein zeitlicher und räumlicher Zusammenhang zu der Veranstaltung bestehen (z.B. auf dem Vorplatz oder den Zufahrtstraßen).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie beantragen die Erlaubnis unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde.
    • Die Entscheidung der Behörde wird Ihnen in Textform oder schriftlich mitgeteilt.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sind, die Sie zum Feilbieten bestimmter oder Waren aller Art berechtigt, so benötigen Sie nicht auch noch die Erlaubnis der zuständigen Behörde, wenn Sie bei der Veranstaltung von Messen, Ausstellungen, Märkten oder öffentlichen Festen entsprechende Waren feilbieten möchten.

    Die gewerberechtliche Erlaubnis ersetzt keine nach anderem Fachrecht (z.B. Straßenrecht) erforderlichen Erlaubnisse oder Genehmigungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Korschenbroich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de