Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen
Sie möchten zu einem besonderen Anlass, etwa zu einem öffentlichen Fest, einer Messe oder einem Markt (z.B. Kirmes, Weihnachtsmarkt etc.) Waren zum Sofortverkauf anbieten? Wenn Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle haben, benötigen Sie keine Reisegewerbekarte.
Beschreibung
Hinweise für Dormagen
Um die Dormagener Vereine bei allen erforderlichen Genehmigungen für ihre Veranstaltungen zu unterstützen, gibt es im städtischen Ordnungsamt jetzt einen zentralen Ansprechpartner. Thomas Rütten kümmert sich als Koordinator um diese Aufgabe. Er berät Vereine und andere Organisatoren in allen Fragen von der Schankerlaubnis über die emissionsrechtliche Genehmigung und den Brandschutz bis hin zu den Verkehrsregelungen bei Festumzügen. Auch beim Ausfüllen des Sammelantrags, der die verschiedenen Genehmigungen erfasst, ist er gern behilflich. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollten die Anträge für Veranstaltungen im Regelfall mindestens vier Wochen vorher gestellt werden.
Kurz und knackig beschreibt der Vereinslotse in einem Video seine Tätigkeit.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dormagen
Ausgefülltes Antragsformular
evtl. Lageplan bzw. Planung der Marschstrecke
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Sie möchten Waren (keine Dienstleistungen) auf einer bestimmten Veranstaltung oder zu einem bestimmten Anlass anbieten.
- Der Verkauf der Waren, die Sie anbieten möchten, darf nicht im Reisegewerbe verboten sein (verboten sind z.B. Edelmetalle, Edelsteine, Alkohol mit bestimmten Ausnahmen)
- Sie bieten die Waren auf der Veranstaltung selbst, zumindest aber am Rande der betreffenden Veranstaltung an. Es muss also ein zeitlicher und räumlicher Zusammenhang zu der Veranstaltung bestehen (z.B. auf dem Vorplatz oder den Zufahrtstraßen).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie beantragen die Erlaubnis unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde.
- Die Entscheidung der Behörde wird Ihnen in Textform oder schriftlich mitgeteilt.
Fristen
Hinweise für Dormagen
Abgabe der benötigten Unterlagen mind. vier Wochen vor Veranstaltung
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sind, die Sie zum Feilbieten bestimmter oder Waren aller Art berechtigt, so benötigen Sie nicht auch noch die Erlaubnis der zuständigen Behörde, wenn Sie bei der Veranstaltung von Messen, Ausstellungen, Märkten oder öffentlichen Festen entsprechende Waren feilbieten möchten.
Die gewerberechtliche Erlaubnis ersetzt keine nach anderem Fachrecht (z.B. Straßenrecht) erforderlichen Erlaubnisse oder Genehmigungen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
Hinweise für Dormagen