Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren zu Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass ErteilungOnline erledigen

    Reisegewerbe - Erlaubnis zum Feilbieten von Waren aus besonderem Anlass

    Sie möchten zu einem besonderen Anlass, etwa zu einem öffentlichen Fest, einer Messe oder einem Markt (z.B. Kirmes, Weihnachtsmarkt etc.) Waren zum Sofortverkauf anbieten? Wenn Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle haben, benötigen Sie keine Reisegewerbekarte.

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Die Reisegewerbekartenpflicht entfällt, wenn für das Feilbieten von Waren eine Erlaubnis nach § 55 a Abs. 1 Nr. 1 Gewerbeordnung von der zuständigen Behörde erteilt worden ist.

    Diese kann für das Feilbieten von Waren erteilt werden bei der Veranstaltung

    • von Messen
    • von Ausstellungen
    • von öffentlichen Festen

    oder aus besonderem Anlass (Z. B. Weihnachtsbaumverkauf, Verkauf von Gestecken zu Allerheiligen)

    Die Erlaubnis wird für einen bestimmten Ort und in der Regel für eine bestimmte Veranstaltung sowie befristet erteilt. Zuständige Behörde ist die örtliche Ordnungsbehörde, wo der Warenverkauf stattfinden soll.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b68e0228f737e9942ad481edf622d4d

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Remscheid

    Adresse

    Hausanschrift

    Elberfelder Straße 32-36

    42853 Remscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02191 16 3032

    Fax: 02191 16 3372

    E-Mail: gewerbeangelegenheiten@remscheid.de

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Wuppertal

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    42275 Wuppertal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02025636769

    Fax: 02025638591

    E-Mail: gewerbecenter@stadt.wuppertal.de

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Remscheid

    Adresse

    Hausanschrift

    Elberfelder Straße 32-36

    42853 Remscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02191 16 3032

    Fax: 02191 16 3372

    E-Mail: gewerbeangelegenheiten@remscheid.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Wuppertal

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    42275 Wuppertal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02025636769

    Fax: 02025638591

    E-Mail: gewerbecenter@stadt.wuppertal.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbecenter, Veranstaltungen, ProstSchG 302.32

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    • formloser Antrag unter Angabe der Waren, ggf. der Veranstaltung und/oder des besonderen Anlasses, des Ortes und des Zeitraumes
    • Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung
    • bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eines Amtsgerichtes eingetragenen juristischen Personen zusätzlich einen aktuellen Registerauszug

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sie möchten Waren (keine Dienstleistungen) auf einer bestimmten Veranstaltung oder zu einem bestimmten Anlass anbieten.
    • Der Verkauf der Waren, die Sie anbieten möchten, darf nicht im Reisegewerbe verboten sein (verboten sind z.B. Edelmetalle, Edelsteine, Alkohol mit bestimmten Ausnahmen)
    • Sie bieten die Waren auf der Veranstaltung selbst, zumindest aber am Rande der betreffenden Veranstaltung an. Es muss also ein zeitlicher und räumlicher Zusammenhang zu der Veranstaltung bestehen (z.B. auf dem Vorplatz oder den Zufahrtstraßen).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie beantragen die Erlaubnis unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde.
    • Die Entscheidung der Behörde wird Ihnen in Textform oder schriftlich mitgeteilt.

    Kosten

    Hinweise für Wuppertal

    Die Gebühr beträgt grundsätzlich 50 Euro, welche als Gebührenvorschuss zu entrichten ist.

    In besonderen Einzelfällen, deren Bearbeitung mehr Aufwand erfordert, kann die Gebühr höher sein.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sind, die Sie zum Feilbieten bestimmter oder Waren aller Art berechtigt, so benötigen Sie nicht auch noch die Erlaubnis der zuständigen Behörde, wenn Sie bei der Veranstaltung von Messen, Ausstellungen, Märkten oder öffentlichen Festen entsprechende Waren feilbieten möchten.

    Die gewerberechtliche Erlaubnis ersetzt keine nach anderem Fachrecht (z.B. Straßenrecht) erforderlichen Erlaubnisse oder Genehmigungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Wuppertal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de