Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen

    Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen

    Hinweise für Baesweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    Grundstücksanschlussleitungen sind gem. Entwässerungssatzung der Stadt Baesweiler Abwasserleitungen vom Hauptkanal bis hin zur Grundstücksgrenze des jeweils angeschlossenen Grundstückes.
    Der Umgang (Beantragung, Erstellung, Abrechnung, Unterhaltung) mit Grundstücksanschlussleitungen ist in der Entwässerungssatzung bzw. der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Baesweiler geregelt.
    Zur Beantragung einer Grundstücksanschlussleitung kann nebenstehendes Formular heruntergeladen werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b1fc8b645a28618f8699fe5d2ff7bee2

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    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Abwasserbeseitigung und Straßenbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 11

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Baesweiler

    Formulare

    Hinweise für Baesweiler

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Baesweiler

    Kosten

    Hinweise für Baesweiler

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de