Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen
Hinweise für Baesweiler
Beschreibung
Hinweise für Baesweiler
Grundstücksanschlussleitungen sind gem. Entwässerungssatzung der Stadt Baesweiler Abwasserleitungen vom Hauptkanal bis hin zur Grundstücksgrenze des jeweils angeschlossenen Grundstückes.
Der Umgang (Beantragung, Erstellung, Abrechnung, Unterhaltung) mit Grundstücksanschlussleitungen ist in der Entwässerungssatzung bzw. der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Baesweiler geregelt.
Zur Beantragung einer Grundstücksanschlussleitung kann nebenstehendes Formular heruntergeladen werden.
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Ansprechpartner
Amt für Abwasserbeseitigung und Straßenbau
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02401 800-0
Fax: 02401 800-117
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen