Bestattungskostenhilfe nach §74 SGB XII

    Bestattungskostenhilfe

    Hinweise für Löhne

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Der örtliche Träger der Sozialhilfe übernimmt die Kosten einer Bestattung nach dem SGB XII, wenn den Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Als erforderliche Kosten wird der Aufwand für eine würdige, den örtlichen Verhältnissen entsprechende einfache Bestattung einschließlich aller erforderlichen Gebühren übernommen.

    Im Gebiet des Kreises Herford erfolgt die Prüfung und Bearbeitung dieser Anträge beim Kreissozialamt, siehe Rubrik "weiterführende Links".

    Auf der verlinkten Webseite des Kreises Herford finden Sie detaillierte Informationen über die Anspruchsvoraussetzungen, Zuständigkeitsregelungen und anerkennungsfähigen Bestattungskosten.  

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_972f65fe724e21d957ccf5a51af60140

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Herford - Hilfe zur Pflege, Bildung und Teilhabe, Elterngeld, Bundesteilhabegesetz (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 3

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 01.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Löhne

    Formulare

    Hinweise für Löhne

    Voraussetzungen

    Hinweise für Löhne

    Rechtsgrundlage(n)

    §74 SGB XII

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Löhne

    Fristen

    Hinweise für Löhne

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Löhne

    Kosten

    Hinweise für Löhne

    Für die Antragstellung fallen keine Kosten oder Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Löhne

    Weitere Informationen

    Hinweise für Löhne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Löhne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de