Bestattungskostenhilfe
Hinweise für Dülmen
Beschreibung
Hinweise für Dülmen
Nach einem Todesfall stellt sich für die Hinterbliebenen vielleicht die Frage, wie die Bestattungskosten aufgebracht werden sollen. Nach § 74 des Sozialgesetzbuches XII können die erforderlichen Kosten einer Bestattung aus Sozialhilfemitteln übernommen werden, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, diese Kosten zu tragen. Erforderliche Kosten sind die Aufwendungen für eine würdige, den örtlichen Verhältnissen entsprechende einfache Bestattung einschließlich notwendiger Gebühren.
Verpflichtet zur Tragung der Bestattungskosten sind insbesondere Erben, Unterhaltspflichtige sowie Bestattungspflichtige nach dem Bestattungsgesetz.
Die erforderlichen angemessenen Bestattungskosten werden vom Sozialhilfeträger teilweise oder ganz übernommen, wenn:
1. die/der Verstorbene keinen (ausreichenden) Nachlass hinterlassen hat
und
2. die antragstellende Person sowie deren Ehegatte/Ehegattin oder PartnerIn selbst nicht in der Lage sind, die Kosten aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus vorhandenem Einkommen und Vermögen, zu tragen
und
3. es keine anderen Personen oder Dritte gibt, die zur Kostentragung vorrangig verpflichtet sind (z.B. Erben, Sterbegeldversicherung o.ä.).
Die Antragsbearbeitung umfasst eine umfangreiche Einkommens- und Vermögensüberprüfung der beantragenden Person. Der Antrag beinhaltet sowohl Angaben zur eigenen persönlichen und finanziellen Situation, als auch Auskünfte zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der/des Verstorbenen. Sämtliche Angaben müssen nachgewiesen werden.
Das Sozialamt der Stadt Dülmen ist dann zuständig, wenn für die Verstorbene/den Verstorbenen bis zum Tode Sozialhilfe bzw. Grundsicherung von hier geleistet wurde. Wenn keine der vorge-nannten Leistung bezogen wurde, ist stets das Sozialamt am Sterbeort zuständig. In einem Beratungsgespräch nach Terminvereinbarung kann unter Berücksichtigung der maßgebenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden, ob und in welchem Umfang die sozialhilferechtlich angemessenen Bestattungskosten übernommen werden können.
Für eine individuelle Information oder Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner/innen der Sozialhilfe.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dülmen
Formulare
Hinweise für Dülmen
Voraussetzungen
Hinweise für Dülmen
Rechtsgrundlage(n)
§74 SGB XII
Verfahrensablauf
Hinweise für Dülmen
Fristen
Hinweise für Dülmen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Dülmen
Kosten
Hinweise für Dülmen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Dülmen
Weitere Informationen
Hinweise für Dülmen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Dülmen