Bestattungskostenhilfe nach §74 SGB XIIOnline erledigen

    Bestattungskostenhilfe

    Hinweise für Dülmen

    Beschreibung

    Hinweise für Dülmen

    Nach einem Todesfall stellt sich für die Hinterbliebenen vielleicht die Frage, wie die Bestattungskosten aufgebracht werden sollen. Nach § 74 des Sozialgesetzbuches XII können die erforderlichen Kosten einer Bestattung aus Sozialhilfemitteln übernommen werden, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, diese Kosten zu tragen. Erforderliche Kosten sind die Aufwendungen für eine würdige, den örtlichen Verhältnissen entsprechende einfache Bestattung einschließlich notwendiger Gebühren.

    Verpflichtet zur Tragung der Bestattungskosten sind insbesondere Erben, Unterhaltspflichtige sowie Bestattungspflichtige nach dem Bestattungsgesetz.

    Die erforderlichen angemessenen Bestattungskosten werden vom Sozialhilfeträger teilweise oder ganz übernommen, wenn:

    1. die/der Verstorbene keinen (ausreichenden) Nachlass hinterlassen hat

        und

    2. die antragstellende Person sowie deren Ehegatte/Ehegattin oder PartnerIn selbst nicht in der Lage sind, die Kosten aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus      vorhandenem Einkommen und Vermögen, zu tragen

        und

    3. es keine anderen Personen oder Dritte gibt, die zur Kostentragung vorrangig verpflichtet sind (z.B. Erben, Sterbegeldversicherung o.ä.).

     

    Die Antragsbearbeitung umfasst eine umfangreiche Einkommens- und Vermögensüberprüfung der beantragenden Person. Der Antrag beinhaltet sowohl Angaben zur eigenen persönlichen und finanziellen Situation, als auch Auskünfte zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der/des Verstorbenen. Sämtliche Angaben müssen nachgewiesen werden.

    Das Sozialamt der Stadt Dülmen ist dann zuständig, wenn für die Verstorbene/den Verstorbenen bis zum Tode Sozialhilfe bzw. Grundsicherung von hier geleistet wurde. Wenn keine der vorge-nannten Leistung bezogen wurde, ist stets das Sozialamt am Sterbeort zuständig. In einem Beratungsgespräch nach Terminvereinbarung kann unter Berücksichtigung der maßgebenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden, ob und in welchem Umfang die sozialhilferechtlich angemessenen Bestattungskosten übernommen werden können.

    Für eine individuelle Information oder Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner/innen der Sozialhilfe.

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Soziales, Ehrenamt und Senioren

    Adresse

    Hausanschrift

    Overbergplatz 3

    48249 Dülmen

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    §74 SGB XII

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

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