Bestattungskostenhilfe nach §74 SGB XIIOnline erledigen

    Bestattungskostenhilfe

    Hinweise für Ascheberg

    Beschreibung

    Hinweise für Ascheberg

    Die Leistungen nach dem SGB XII, für die die Gemeinde Ascheberg zuständig ist, unterteilen sich in:

    • Hilfe zum Lebensunterhalt
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
    • Übernahme von Bestattungskosten

     

    Beantragung von Hilfen zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Die Beantragung erfolgt per Online-Formular:
    Online-Formular öffnen

    Hinweis: Sollte es Ihnen nicht möglich sein, das Online-Formular auszufüllen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit einem unserer Ansprechpartner.

     

    Beantragung der Übernahme von Bestattungskosten

    Für die Beantragung der Übernahme von Bestattungskosten vereinbaren Sie bitte einen Termin mit einem unserer Ansprechpartner.

    Wer kann die Übernahme von Bestattungskosten aus Mitteln der Sozialhilfe beantragen?

    Verpflichtete zur Übernahme von Bestattungskosten können einen entsprechenden Antrag stellen, wenn es ihnen nicht zuzumuten ist, diese zu übernehmen. Zur Klärung der Zumutbarkeit ist eine umfangreiche Einkommens- und Vermögensprüfung erforderlich.
    Zuständig ist grundsätzlich das Sozialamt des Sterbeortes, es sei denn, dass der Verstorbene Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) erhalten hat. Dann ist der Antrag bei dem jeweiligen Leistungsträger einzureichen.
    Verpflichtet zur Kostenübernahme sind in nachfolgend aufgeführter Reihenfolge:

    1. Verpflichtete aus Vertrag
    2. Erben
    3. Fiskus als Erbe
    4. Beschenkte
    5. Unterhaltspflichtige
    6. Vater eines nichtehelichen Kindes

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2e7ec618a76ee0f4591d240e0f54caf0

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sozialverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieningstraße 7

    59387 Ascheberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02593 609-5010

    Fax: 02593 609-1099

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ascheberg

    • Gültiges Ausweispapier
    • Nachweis der Unterkunftskosten (wenn eine eigene Wohnung bewohnt wird)
    • Nachweise von Einkommen und Vermögen 
    • Nachweis über Unterhaltsvereinbarungen
    • Belege über Versicherungen
    • Leben weitere Personen mit Ihnen im Haushalt so muss auch deren Einkommen und Vermögen nachgewiesen werden.
    • Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Formulare

    Hinweise für Ascheberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ascheberg

    Rechtsgrundlage(n)

    §74 SGB XII

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ascheberg

    Fristen

    Hinweise für Ascheberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ascheberg

    Kosten

    Hinweise für Ascheberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ascheberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ascheberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de