Bestattungskostenhilfe
Hinweise für Sankt Augustin
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Zur Kostentragung verpflichtet sind in der Regel die Unterhaltspflichtigen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (z.B. der/die Ehegatte/Ehegattin, der Vater des nichtehelichen Kindes beim Tod der Mutter infolge der Schwangerschaft oder Entbindung) und der/die Erbe/Erbin.
Die Bewilligung erfolgt bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen als einmalige Beihilfe.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Sankt Augustin
Die antragstellenden Personen müssen für alle Verpflichteten die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gegenüber dem Sozialamt nachweisen. Hierzu gehören insbesondere:
- Zusammensetzung der häuslichen Gemeinschaft der Verpflichteten
- Nachweise über die zur Zeit erzielten Einkünfte
- Nachweise über alle vorhandenen Vermögenswerte, von denen eine vorrangige Verwertung gefordert werden kann, z.B. Sparvermögen ab einem bestimmten Betrag
- Unterkunftskosten bei Mietwohnungen
- Hauslasten bei Eigentumswohnungen bzw. Eigenheimen
- Benutzungsgebühren im Falle einer Einweisung durch die Einweisungsbehörde
- Sonstige Nachweise / Angaben, die sich aus der Besonderheit des Einzelfalles ableiten
Formulare
Hinweise für Sankt Augustin
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§74 SGB XII
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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