Bestattungskostenhilfe nach §74 SGB XII

    Bestattungskostenhilfe

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Der Kreis Heinsberg ist sachlich und örtlich zuständiger Sozialhilfeträger für Anträge auf Übernahme von Bestattungskosten, wenn der Verstorbene Sozialhilfeleistungen vom Kreis Heinsberg erhalten hat. Antragsteller ist derjenige Angehörige, der zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist.

     Der entsprechende Sozialhilfeantrag ist bei der Kreisverwaltung Heinsberg zu stellen. Eine persönliche Vorsprache ist dazu nicht unbedingt erforderlich. Die Antragsunterlagen können auch per Post zugesandt oder bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen abgegeben werden, die diese dann zur weiteren Bearbeitung an den Kreis Heinsberg weiterleiten. Sofern Sie die Antragsunterlagen persönlich abgeben möchten, ist es aus organisatorischen Gründen notwendig, dass Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren.

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    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hilfe zur Pflege / IV-Förderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Rechtsgrundlage(n)

    §74 SGB XII

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de