Bestattungskostenhilfe nach §74 SGB XII

    Bestattungskostenhilfe

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

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    Die Bestattungspflicht ergibt sich aus § 8 Gesetz über das Friedhos- und Bestattungswesen des Landes Nordrhein-Westfalen (Bestattungsgesetz - BestG NRW).

    Für die Bestattung der verstorbenen Person haben in folgender Rangfolge zu sorgen:

    1. die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner,
    2. die volljährigen Kinder,
    3. die Eltern, 
    4. die volljährigen Geschwister, 
    5. die Großeltern, 
    6. und die volljährigen Enkelkinder.

    Wurde zu Lebzeiten des Verstorbenen vertraglich festgelegt, wer für die Bestattung zu sorgen hat, so hat diese Person unabhängig von der öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht des § 8 Absatz 1 BestattG für die Bestattung zu sorgen.

    Sofern den zur Tragung der Bestattungskosten verpflichteten Personen nicht zugemutet werden kann die erforderlichen Kosten zu tragen, können sie einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.

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    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Soziale Leistungen - Abteilung 502

    Adresse

    Hausanschrift

    Miselohestraße 4

    51379 Leverkusen

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    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

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    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    §74 SGB XII

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de