Bestattungskostenhilfe nach §74 SGB XIIOnline erledigen

    Bestattungskostenzuschuss nach dem SGB XII

    Hinweise für Dinslaken

    Beschreibung

    Hinweise für Dinslaken

    Nach § 74 SGB XII besteht die Möglichkeit, dass entweder die gesamten Kosten oder anteilige Kosten einer erforderlichen und angemessenen Bestattung übernommen werden.

    Zu übernehmen sind die Kosten, die üblicherweise für eine würdige, den örtlichen Gepflogenheiten entsprechende einfache Bestattung anfallen.

    Voraussetzungen für eine anteilige oder volle Übernahme von Bestattungskosten sind u. a.:

    • Nachlass des Verstorbenen und/oder vorhandene Versicherungen reichen nicht aus, die angemessenen Bestattungskosten zu begleichen;
    • Erben, Unterhaltspflichtige und/oder nach dem Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen Pflichtige verfügen nicht über ausreichendes Einkommen und Vermögen.
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    nur nach telefonischer Absprache
     

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    L73006 | Melanie Tomke

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Lantermann-Straße 65

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L73006 | Melanie Tomke

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Lantermann-Straße 65

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L73015 | Ralph Quernhorst

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Lantermann-Straße 65

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L73015 | Ralph Quernhorst

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Lantermann-Straße 65

    46535 Dinslaken

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    Technisch geändert am 17.05.2022

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    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    §74 SGB XII

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de