Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit beantragen
Wenn Sie für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Dieser Dienst soll ausländische Personen, die in Deutschland arbeiten bzw. arbeiten wollen, bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels unterstützen.
Halten Sie hierfür Ihren Reisepass oder Ihr Passersatzpapier sowie falls vorhanden ein aktuelles Aufenthaltsdokument (z.B. Aufenthaltstitel, Visum, ausländische Aufenthaltserlaubnis) bereit.
Wenn Sie in Vertretung für eine dritte Person handeln, benötigen Sie außerdem einen Nachweis über Ihre Vertretungsbefugnis.
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Mönchengladbach
Halten Sie hierfür Ihren Reisepass oder Ihr Passersatzpapier sowie falls vorhanden ein aktuelles Aufenthaltsdokument (z.B. Aufenthaltstitel, Visum, ausländische Aufenthaltserlaubnis) bereit.
Wenn Sie in Vertretung für eine dritte Person handeln, benötigen Sie außerdem einen Nachweis über Ihre Vertretungsbefugnis.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, optional weitere Unterlagen hochzuladen, insbesondere:
- Nachweise über Ihre Beschäftigung (Arbeitsplatzangebot in Form der "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis", Arbeitsvertrag) oder Ihre selbständige Tätigkeit,
- Nachweise über Ihre speziellen Fertigkeiten und Kenntnisse (z.B. Ausbildungsnachweise, Studienabschlüsse, Sprachzertifikate),
- Nachweise über Ihre Lebensumstände (z.B. Einkommensnachweise, Mietvertrag, Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung, Nachweis über Ihre Krankenversicherung).
Nicht alle der aufgeführten Dokumente sind auch zwingend online einzureichen. Es empfiehlt sich jedoch, der Ausländerbehörde so viele Informationen wie möglich bereitzustellen, damit Ihr Anliegen ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.
Formulare
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Die Aufenthaltserlaubnis kann Ihnen nur verlängert werden, wenn
- ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis an der Tätigkeit besteht und
- die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
- die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.
Des Weiteren sind die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen. Dies sind insbesondere:
- ein gesicherter Lebensunterhalt
- eine geklärte Identität
- Besitz eines gültigen Nationalpasses.
Rechtsgrundlage(n)
§ 21 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 4 Satz 1 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz AufenthG)
§ 8 Absatz 1 AufenthG
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) § 21 Selbständige Tätigkeit
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) § 8 Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Verfahrensablauf
Einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.
- Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
- Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
- Es erfolgt ggf. die Beteiligung weiterer Behörden.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
- Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Mönchengladbach
Die Höhe der Gebühr zur Ausstellung eines Aufenthaltstitels wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung von möglichen Ermäßigungen festgesetzt.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie im Internet im Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt HamburgBezirksamt HarburgFachamt EinwohnerwesenHarburger Rathausplatz 121073 HamburgE-Mail: bezirksamt@harburg.hamburg.deFax: 040 427907600Telefon: +49 40 428713849
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